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Infografik: In 5 Schritten zur §34k-Erlaubnis (zum Einbetten)

Der Weg zur §34k-Erlaubnis in fünf Schritten als Infografik – mit Erklärung jedes Schritts, Fristen-Zeitstrahl und Einbettungscode.

Wer ab dem 20.11.2026 Allgemein-Verbraucherdarlehen vermitteln will, braucht eine eigene Erlaubnis nach § 34k GewO. Unsere Infografik zur 34k-Erlaubnis zeigt dir den Weg dorthin in fünf klaren Schritten – vom Sachkundenachweis bis zum Eintrag ins Vermittlerregister. Du darfst sie kostenlos mit Quellenangabe auf deiner Website einbetten. Stand: Oktober 2026.

Kurz gesagt: Der Weg zur §34k-Erlaubnis führt über fünf Schritte: Sachkunde nachweisen, Antrag bei der zuständigen Erlaubnisbehörde stellen, Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse prüfen lassen, Erlaubnis erhalten und dich im Vermittlerregister registrieren. Anträge sind ab 20.11.2026 möglich; alte § 34c-Erlaubnisse erlöschen spätestens mit Ablauf des 19.11.2027.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fünf Schritte vom Sachkundenachweis bis zur Registrierung als Darlehensvermittler.
  • Antrag auf die § 34k-Erlaubnis erst ab 20.11.2026 möglich.
  • Inhaber einer § 34c-Erlaubnis nutzen bis 31.05.2027 das vereinfachte Verfahren.
  • Ab 20.11.2027 ist Vermittlung nur noch mit § 34k-Erlaubnis und Registrierung zulässig.
  • Die Infografik ist kostenlos einbettbar – mit Quellenlink.

Die Infografik zur 34k-Erlaubnis im Überblick

Infografik zur §34k-Erlaubnis: Sachkunde nachweisen, Antrag bei der Erlaubnisbehörde, Prüfung von Zuverlässigkeit und Vermögen, Erlaubnis, Eintrag ins Vermittlerregister
In 5 Schritten zur §34k-Erlaubnis – frei einbettbar mit Quellenangabe 34kprüfung.de.

Die 5 Schritte zur §34k-Erlaubnis einfach erklärt

  1. Sachkunde nachweisen Die Sachkunde ist neu: Bis einschließlich 19.11.2026 gibt es für Darlehensvermittler unter § 34c GewO keinen gesetzlichen Sachkundenachweis. Für die § 34k-Erlaubnis brauchst du ihn. Du hast drei Wege: die IHK-Sachkundeprüfung zur „Geprüften Fachfrau / zum Geprüften Fachmann für Darlehensvermittlung IHK“, eine gleichgestellte Qualifikation nach § 4 DarlVermV (zum Beispiel Bankkaufmann/-frau oder eine § 34i-Erlaubnis) oder die Alte-Hasen-Regelung.
  2. Antrag bei der zuständigen Erlaubnisbehörde stellen Den Antrag stellst du ab dem 20.11.2026 bei der zuständigen Erlaubnisbehörde. Wer das ist, regelt jedes Bundesland selbst – je nach Land die IHK oder das Gewerbeamt. Dabei entscheidest du dich, ob du als Darlehensvermittler oder als Honorar-Darlehensberater tätig wirst; beides zugleich geht nicht.
  3. Prüfung von Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnissen Die Behörde prüft, ob du persönlich zuverlässig bist und in geordneten Vermögensverhältnissen lebst. In der Regel verlangt sie dafür ein Führungszeugnis, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sowie Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis bzw. vom Insolvenzgericht. Die konkrete Liste nennt dir die zuständige Stelle.
  4. Erlaubnis erhalten Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Erlaubnis nach § 34k GewO erteilt. Die Gebühren unterscheiden sich je nach IHK oder Behörde. Ein Beispiel: Die IHK Mittlerer Niederrhein nennt 201 € für die Erlaubnis und 166 € im vereinfachten Verfahren.
  5. Eintrag ins Vermittlerregister Zum Schluss wirst du im Vermittlerregister nach § 11a GewO eingetragen. Registriert werden der Erlaubnisinhaber und die leitenden Beschäftigten, die für die Vermittlung verantwortlich sind – nicht jeder mitwirkende Mitarbeiter. Ab wann du nach Erlaubniserteilung und Registrierung tätig werden darfst, bestätigt dir deine Erlaubnisbehörde.

Was gilt für GmbHs und Mitarbeiter?

Bei juristischen Personen wie einer GmbH kann die Sachkunde durch eine angemessene Zahl geeigneter Beschäftigter nachgewiesen werden, denen die Aufsicht übertragen ist. Natürliche Personen, die selbst vermitteln oder die Leitung führen, müssen ihre Sachkunde selbst belegen.

Mitarbeiter brauchen keinen formalen Sachkundenachweis. Sie müssen aber die nötigen Kenntnisse haben – dafür trägt der Erlaubnisinhaber die Verantwortung. Außerdem gilt für Erlaubnisinhaber und mitwirkende Beschäftigte eine Weiterbildungspflicht ohne gesetzlich feste Stundenzahl.

Welche Fristen gelten auf dem Weg zur §34k-Erlaubnis?

Der zweite Teil der Infografik ist ein Zeitstrahl. Er zeigt dir, wann alte Regeln enden und bis wann du handeln musst.

Zeitstrahl der §34k-Fristen: 19.11.2026, 20.11.2026, 31.05.2027, 19.11.2027 und 20.11.2027
Die wichtigsten Stichtage für Darlehensvermittler beim Wechsel von § 34c zu § 34k GewO.
Stichtage beim Übergang zur §34k-Erlaubnis
Datum Was passiert?
bis 19.11.2026 Alte Rechtslage: Darlehensvermittlung nach § 34c GewO
20.11.2026 § 34k GewO tritt in Kraft; Anträge möglich; erste Prüfungen im November 2026
31.05.2027 Ende des vereinfachten Verfahrens für § 34c-Inhaber und Antragsfrist der Alte-Hasen-Regelung
19.11.2027 Bestehende § 34c-Erlaubnisse für Darlehensvermittlung erlöschen spätestens mit Ablauf dieses Tages
ab 20.11.2027 Vermittlung nur noch mit § 34k-Erlaubnis und Registrierung

Alle Details zu den Stichtagen findest du in unserem Beitrag zu den §34k-Fristen. Wie der Antrag konkret abläuft, erklärt die Anleitung §34k-Erlaubnis beantragen. Den kompletten rechtlichen Rahmen liefert unser Leitfaden zum § 34k GewO.

Achtung

Wer die Frist 31.05.2027 für die Alte-Hasen-Regelung verpasst, kann sie nicht mehr nutzen und muss den regulären Weg mit Sachkundenachweis gehen. Unsicher, welcher Weg für dich passt? Der Vergleich der Wege zum Sachkundenachweis hilft dir.

Infografik einbetten: So nutzt du die Grafik auf deiner Website

Du betreibst einen Blog, eine Verbandsseite oder schulst Mitarbeiter im Autohaus oder Möbelhandel? Dann binde die Infografik gern ein. Kopiere dazu einfach den folgenden Code in den HTML-Bereich deiner Seite:

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Lizenzhinweis

Die Nutzung der Infografik ist kostenlos – auf Websites, in Newslettern, Präsentationen und internen Schulungsunterlagen. Bedingung ist ein sichtbarer Quellenlink auf 34kprüfung.de. Bitte verändere die Grafik nicht und erwecke nicht den Eindruck, es handle sich um eine amtliche Darstellung einer IHK oder Behörde.

Für Druck oder Präsentation ohne Link genügt die Quellenangabe „Quelle: 34kprüfung.de“ unter der Grafik.

Hinweis

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Gesetz, DarlVermV und die Auskunft deiner zuständigen Erlaubnisbehörde/IHK.

Häufige Fragen

Darf ich die Infografik zur §34k-Erlaubnis kostenlos nutzen?

Ja. Du darfst die Infografik kostenlos auf deiner Website, in Präsentationen oder Schulungsunterlagen verwenden, solange du einen sichtbaren Quellenlink auf 34kprüfung.de setzt und die Grafik nicht veränderst.

Wie viele Schritte führen zur §34k-Erlaubnis?

Im regulären Verfahren sind es fünf Schritte: Sachkunde nachweisen, Antrag bei der zuständigen Erlaubnisbehörde stellen, Prüfung von Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnissen, Erteilung der Erlaubnis und Eintragung ins Vermittlerregister.

Ab wann kann ich die §34k-Erlaubnis beantragen?

Anträge auf eine Erlaubnis nach § 34k GewO sind erst ab dem 20.11.2026 möglich.

Muss ich die Prüfung ablegen, wenn ich schon eine § 34c-Erlaubnis habe?

Nicht unbedingt. Wer seit dem 01.01.2021 ununterbrochen als Darlehensvermittler tätig ist und bis 31.05.2027 beantragt, kann die Alte-Hasen-Regelung nutzen. Ansonsten brauchst du die Prüfung oder eine gleichgestellte Qualifikation.

Wer ist für die Erlaubnis zuständig?

Das hängt vom Bundesland ab: In Baden-Württemberg sind es zum Beispiel die IHKs, in Berlin die Gewerbeämter der Bezirke. Frag im Zweifel bei deiner IHK nach.

Bist du dir unsicher, ob du die Erlaubnis überhaupt brauchst? Unser interaktiver Check gibt dir in zwei Minuten eine erste Einschätzung.

Zum Erlaubnis-Check →

Redaktion 34kprüfung
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