Die §34k Sachkundeprüfung
Alles zur IHK-Prüfung „Geprüfte/r Fachfrau/Fachmann für Darlehensvermittlung IHK“ – vom Aufbau bis zum Zeugnis.
Inhaltsverzeichnis
Die §34k Sachkundeprüfung ist der Standardweg, um als Darlehensvermittler oder Honorar-Darlehensberater die nötige Sachkunde für die neue Erlaubnis nach § 34k GewO nachzuweisen. Auf dieser Seite erfährst du, wie die IHK-Prüfung aufgebaut ist, wer sie ablegen muss, wie du dich anmeldest und wie du dich am besten vorbereitest.
Kurz gesagt: Die §34k Sachkundeprüfung ist eine rein schriftliche, digitale IHK-Prüfung mit 100 Fragen in 150 Minuten. Teil 1 (40 Fragen) prüft Recht und Vermittlung, Teil 2 (60 Fragen) Finanzierung und Kreditprodukte. Du bestehst ab 50 von 100 Punkten, darfst unbegrenzt wiederholen und erhältst den Titel „Geprüfte/r Fachfrau/Fachmann für Darlehensvermittlung IHK“.
Das Wichtigste in Kürze
- 100 Fragen, 150 Minuten ohne Pause, digital am PC in den Räumen der IHK
- Bestanden ab 50 % der Gesamtpunkte – keine Mindestpunktzahl je Teil, keine Noten
- Kein Pflichtkurs: Der DIHK-Rahmenplan empfiehlt 140 Unterrichtseinheiten als Orientierung
- Keine bundeseinheitlichen Termine – du kannst jede IHK wählen, die die Prüfung anbietet
- Erste Prüfungen finden ab November 2026 statt (Stand: Oktober 2026)
Was ist die §34k Sachkundeprüfung?
Ab dem 20.11.2026 brauchst du für die gewerbsmäßige Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen – also klassischen Konsumentenkrediten wie Ratenkredit, Dispo oder Finanzierungen im Handel – eine eigene Erlaubnis nach § 34k GewO. Eine der Voraussetzungen dafür ist die Sachkunde, also nachgewiesenes Fachwissen in Recht, Kundenberatung und Finanzierung.
Die Sachkundeprüfung vor der IHK ist der reguläre Weg zu diesem Nachweis. Sie ist in der Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) geregelt; die Prüfungsinhalte stehen in Anlage 1 zu § 1 Abs. 2 DarlVermV. Wer besteht, darf sich „Geprüfte Fachfrau bzw. Geprüfter Fachmann für Darlehensvermittlung IHK“ nennen.
Bis einschließlich 19.11.2026 gilt für Darlehensvermittler noch § 34c GewO – und dort gab es bisher keinen gesetzlichen Sachkundenachweis. Die Prüfung ist also für die Branche neu. Einen Überblick über das gesamte neue Recht findest du im Leitfaden zu § 34k GewO.
Wer muss die IHK-Prüfung ablegen?
Grundsätzlich jeder, der eine § 34k-Erlaubnis beantragt und die Sachkunde nicht auf anderem Weg nachweisen kann. Bei natürlichen Personen, die selbst vermitteln oder die Vermittlung leiten, muss die Person die Sachkunde selbst nachweisen. Bei juristischen Personen wie einer GmbH genügt eine angemessene Zahl geeigneter Beschäftigter, denen die Aufsicht übertragen ist.
Angestellte, die unter der Verantwortung eines Erlaubnisinhabers mitwirken, brauchen keinen formalen Sachkundenachweis. Sie müssen aber über die nötigen Kenntnisse verfügen – dafür ist der Erlaubnisinhaber verantwortlich. Ob du überhaupt eine Erlaubnis brauchst, kannst du mit unserem Erlaubnis-Check herausfinden.
Nicht jeder muss in die Prüfung: Es gibt drei Wege zur Sachkunde.
- IHK-Sachkundeprüfung: der Regelweg für alle ohne passende Qualifikation
- Alte-Hasen-Regelung: Wer seit dem 01.01.2021 ununterbrochen als Darlehensvermittler im Sinne des § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO tätig ist und den Antrag bis zum 31.05.2027 stellt, braucht keine Prüfung – mehr dazu bei der Alte-Hasen-Regelung
- Gleichgestellte Berufsqualifikation: etwa Bankkaufmann/-frau oder eine Erlaubnis bzw. bestandene Sachkundeprüfung nach § 34i GewO (§ 4 DarlVermV) – siehe gleichgestellte Qualifikationen
Welcher Weg für dich passt, zeigt dir unsere Entscheidungshilfe Sachkunde nachweisen: alle Wege im Vergleich.
Prüfungsformat: Aufbau, Dauer und Bestehensgrenze
Die §34k Sachkundeprüfung findet ausschließlich schriftlich statt – digital am PC in den Räumen der IHK und in deutscher Sprache. Einen mündlichen oder praktischen Teil gibt es nicht. Die wichtigsten Eckdaten im Überblick:
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Prüfungsform | Nur schriftlich, digital am PC in der IHK |
| Umfang | 100 Fragen, 100 Punkte |
| Teil 1 | Kenntnisse für Vermittlung und Beratung zu Allgemein-Verbraucherdarlehen: 40 Fragen |
| Teil 2 | Finanzierung und Kreditprodukte: 60 Fragen |
| Dauer | 150 Minuten ohne Pause |
| Bestehensgrenze | Mindestens 50 % der Gesamtpunkte (50 von 100), keine Mindestpunktzahl je Teil |
| Bewertung | Bestanden / nicht bestanden, keine Noten |
| Hilfsmittel | Eigener nicht programmierbarer, batteriebetriebener, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner; zusätzlich Rechner in der Software |
| Wiederholung | Unbegrenzt möglich |
Welche Fragetypen kommen vor?
Alle Aufgaben sind elektronisch auswertbar. Laut den IHK-Informationen begegnen dir Single-Choice- und Multiple-Choice-Fragen, Rechenaufgaben, Reihenfolge- und Zuordnungsaufgaben sowie Lückentexte. Gerade bei Rechenaufgaben – etwa zu Rate, Zins oder Effektivzins – zahlt sich Übung mit dem Taschenrechner aus.
Prüfungstipp
Da es keine Mindestpunktzahl je Teil gibt, kannst du Schwächen in einem Bereich mit Stärken im anderen ausgleichen. Teil 2 bringt mit 60 Fragen die meisten Punkte – Finanzierung und Kreditprodukte solltest du deshalb besonders sicher beherrschen.
Welche Themen prüft die IHK? Der DIHK-Rahmenplan
Die Inhalte orientieren sich am DIHK-Rahmenplan (Stand August 2026). Er empfiehlt insgesamt 140 Unterrichtseinheiten (UE) und gliedert den Stoff in drei Bereiche. Die Kundenberatung wird nicht separat geprüft, sondern fließt in beide Prüfungsteile ein.
| Bereich | Empfohlene UE | Typische Themen |
|---|---|---|
| Kundenberatung | 30 UE | Bedarfsanalyse, Gesprächsführung, Statusangabe, Einwände, Ratenschutz, negative Kreditentscheidung erklären |
| Kenntnisse für Vermittlung und Beratung | 50 UE | Vertragsrecht, Verbraucherkreditrecht, SECCI, § 34k-Pflichten, GwG, Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Zinsrechnung |
| Finanzierung und Kreditprodukte | 60 UE | Ratenkredit, Dispo, Leasing, BNPL, Effektivzins, Kreditwürdigkeitsprüfung, Sicherheiten, Umschuldung |
Eine ausführliche Themenliste mit Zuordnung zu unseren Lernartikeln findest du auf der Seite Lernmaterial nach DIHK-Rahmenplan.
Anmeldung und Gebühren: Beispiel IHK Berlin
Es gibt keine bundeseinheitlichen Prüfungstermine. Jede IHK, die die Prüfung anbietet, legt ihre Termine selbst fest – und du kannst frei wählen, bei welcher IHK du antrittst. Nicht jede IHK bietet die Prüfung an. Eine Übersicht findest du unter IHK-Standorte & Prüfungstermine.
Als Beispiel die IHK Berlin (Stand: Oktober 2026):
| Prüfungstermin | Anmeldeschluss |
|---|---|
| 16.11.2026 | 02.11.2026 |
| 24.11.2026 | 10.11.2026 |
| 14.12.2026 | 30.11.2026 |
| 18.12.2026 | 04.12.2026 |
Die Prüfungsgebühr der IHK Berlin beträgt laut ihrer Seite 260,00 € (auch für Wiederholungsprüfungen); eine neue Gebühr ist angekündigt. Eine Ersatzurkunde kostet 50 €. Prüfungsort ist die Fasanenstraße 85, 10623 Berlin. Gebühren und Bedingungen variieren je IHK – prüfe daher immer die aktuelle Seite deiner gewählten IHK. Weitere Beispiele bündelt unsere Übersicht zu Gebühren und Terminen.
- IHK auswählen Prüfe, welche IHK in deiner Nähe die §34k-Prüfung anbietet.
- Termin wählen Plane mit ausreichend Vorlauf vor dem Anmeldeschluss.
- Anmelden und bezahlen Melde dich nach den Vorgaben der IHK an und begleiche die Gebühr.
- Prüfungstag Ausweis und zugelassenen Taschenrechner mitbringen.
Ergebnis und Prüfungszeugnis
Bei der IHK Berlin siehst du dein Ergebnis direkt nach der Prüfung am Bildschirm. Es lautet schlicht „bestanden“ oder „nicht bestanden“ – Noten gibt es nicht. Nach dem Bestehen erhältst du eine Bescheinigung, mit der du die Sachkunde gegenüber der zuständigen Erlaubnisbehörde nachweist. Je nach Bundesland ist das die IHK oder das Gewerbeamt.
Mit dem Nachweis stellst du anschließend den Antrag auf Erlaubnis. Dabei werden außerdem deine persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse geprüft; danach folgt die Eintragung ins Vermittlerregister. Wie das abläuft, erklärt die Anleitung §34k-Erlaubnis beantragen.
Hast du nicht bestanden, kannst du die Prüfung unbegrenzt wiederholen. Nutze die Zeit, um deine Schwachstellen gezielt aufzuarbeiten.
So bereitest du dich auf die §34k-Prüfung vor
Ein Kurs ist keine Pflicht – mit einem strukturierten Plan kannst du dich auch im Selbststudium vorbereiten. Bewährt hat sich ein Mix aus Lernen nach Rahmenplan, regelmäßigen Übungsfragen und Rechentraining.
- Strategie und Methoden: §34k-Prüfung vorbereiten
- Wochenweise Struktur: 8-Wochen-Lernplan
- Typische Stolperfallen: häufige Fehler in der Prüfung
- Alle Formeln auf einen Blick: Formelsammlung
Hinweis
34kprüfung.de ist keine IHK und bietet keine amtlichen Prüfungsfragen. Unsere Übungsfragen sind selbst erstellt und orientieren sich am DIHK-Rahmenplan. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Gesetz, DarlVermV und die Auskunft deiner zuständigen Erlaubnisbehörde/IHK.
Häufige Fragen zur §34k Sachkundeprüfung
Wie viele Fragen hat die §34k Sachkundeprüfung?
Die Prüfung umfasst 100 Fragen mit insgesamt 100 Punkten: 40 Fragen in Teil 1 (Kenntnisse für Vermittlung und Beratung zu Allgemein-Verbraucherdarlehen) und 60 Fragen in Teil 2 (Finanzierung und Kreditprodukte).
Wann habe ich die Prüfung bestanden?
Du bestehst mit mindestens 50 der 100 Punkte. Eine Mindestpunktzahl je Prüfungsteil gibt es nicht, und es werden keine Noten vergeben – nur bestanden oder nicht bestanden.
Gibt es eine mündliche Prüfung?
Nein. Die §34k Sachkundeprüfung ist eine rein schriftliche Prüfung, die digital am PC in den Räumen der IHK abgelegt wird. Einen mündlichen oder praktischen Teil gibt es nicht.
Wie oft darf ich die Prüfung wiederholen?
Die Prüfung kann unbegrenzt wiederholt werden. Ob für eine Wiederholung erneut Gebühren anfallen, regelt die jeweilige IHK in ihrer Gebührenordnung.
Muss ich vor der Prüfung einen Kurs besuchen?
Nein, ein Pflichtkurs ist nicht vorgeschrieben. Der DIHK-Rahmenplan empfiehlt 140 Unterrichtseinheiten als Orientierung, die Vorbereitung ist aber freiwillig – Selbststudium ist möglich.
Welche Hilfsmittel sind erlaubt?
Erlaubt ist ein eigener nicht programmierbarer, batteriebetriebener und nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner. Zusätzlich steht ein Rechner in der Prüfungssoftware zur Verfügung.
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