Alte-Hasen-Regelung bei §34k: Voraussetzungen, Nachweise, Frist
Erfahrene Darlehensvermittler können die § 34k-Erlaubnis ohne IHK-Prüfung erhalten – wenn sie die Voraussetzungen der Alte-Hasen-Regelung erfüllen und die Frist 31.05.2027 einhalten.

Inhaltsverzeichnis
Du vermittelst schon seit Jahren Kredite und fragst dich, ob du jetzt noch eine Prüfung ablegen musst? Die Alte-Hasen-Regelung bei §34k ist genau für dich gedacht. Sie erspart erfahrenen Darlehensvermittlern die IHK-Sachkundeprüfung – aber nur unter klaren Voraussetzungen und mit einer festen Frist. Hier erfährst du, wer sie nutzen kann, welche Nachweise sinnvoll sind und worauf du achten musst. Stand: Oktober 2026.
Kurz gesagt: Die Alte-Hasen-Regelung erlaubt dir, die Sachkunde für § 34k GewO ohne Prüfung nachzuweisen. Voraussetzung: Du bist seit dem 01.01.2021 ununterbrochen als Darlehensvermittler im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO tätig – selbstständig oder angestellt. Du musst den Antrag bis zum 31.05.2027 stellen und die Tätigkeit nachweisen.
Das Wichtigste in Kürze
- Stichtag: ununterbrochene Tätigkeit als Darlehensvermittler seit 01.01.2021.
- Gilt für Selbstständige und Angestellte.
- Antrag spätestens bis 31.05.2027 – danach ist die Regel nicht mehr nutzbar.
- Die Tätigkeit muss nachgewiesen werden; welche Belege reichen, entscheidet die Behörde.
- Die übrigen Voraussetzungen und die Weiterbildungspflicht gelten trotzdem.
Was ist die Alte-Hasen-Regelung bei §34k?
Mit dem § 34k GewO müssen Darlehensvermittler ab dem 20.11.2026 erstmals ihre Sachkunde nachweisen. Unter dem bisherigen § 34c GewO war das nicht nötig. Damit erfahrene Vermittler nicht plötzlich eine Prüfung ablegen müssen, sieht die Übergangsregelung eine Ausnahme vor: Wer schon länger durchgehend in der Darlehensvermittlung tätig ist, kann seine Sachkunde über die Berufserfahrung belegen.
Umgangssprachlich heißt das „Alte-Hasen-Regelung“ – ähnlich wie bei früheren Reformen im Vermittlerrecht. Sie ist einer von drei Wegen zum Sachkundenachweis. Die anderen beiden sind die IHK-Prüfung und eine gleichgestellte Qualifikation nach § 4 DarlVermV. Einen Vergleich aller Wege findest du unter Sachkunde für §34k nachweisen, den Gesamtüberblick im Leitfaden zum §34k GewO.
Für wen lohnt sich die Regel besonders? Vor allem für selbstständige Kreditvermittler mit bestehender § 34c-Erlaubnis und für langjährige Mitarbeiter im Kreditvertrieb, die sich später selbstständig machen oder eine leitende Rolle übernehmen wollen. Wer erst nach dem 01.01.2021 in die Darlehensvermittlung eingestiegen ist, kann sie dagegen nicht nutzen und braucht die Prüfung oder eine gleichgestellte Qualifikation.
Welche Voraussetzungen gelten für die Alte-Hasen-Regelung?
Damit du die Regel nutzen kannst, müssen alle folgenden Punkte erfüllt sein:
- Tätigkeit als Darlehensvermittler: Du warst im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO tätig, hast also gewerbsmäßig Darlehen vermittelt.
- Seit dem 01.01.2021: Die Tätigkeit muss spätestens an diesem Tag begonnen haben.
- Ununterbrochen: Du warst seitdem durchgehend tätig.
- Selbstständig oder angestellt: Beides zählt.
- Antrag bis 31.05.2027: Der Antrag muss bis zu diesem Datum bei der zuständigen Erlaubnisbehörde eingehen.
- Nachweis: Du musst die Tätigkeit belegen können.
Achtung
Das Merkmal „ununterbrochen“ ist entscheidend. Wenn deine Tätigkeit zwischendurch geruht hat, etwa durch einen Branchenwechsel, kläre unbedingt vorab mit deiner Behörde, ob die Regel für dich trotzdem in Betracht kommt. Wie Unterbrechungen im Einzelfall bewertet werden, entscheidet die Erlaubnisbehörde.
Was die Alte-Hasen-Regelung nicht ersetzt
Die Regel ersetzt nur den Sachkundenachweis. Alle anderen Voraussetzungen der § 34k-Erlaubnis bleiben bestehen: persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und die Registrierung im Vermittlerregister. Auch die Weiterbildungspflicht gilt für dich wie für alle anderen Erlaubnisinhaber.
Welche Nachweise können geeignet sein?
Eine bundesweit einheitliche Liste der akzeptierten Belege gibt es bislang nicht. Grundsätzlich gilt: Je lückenloser du den Zeitraum seit dem 01.01.2021 belegen kannst, desto besser. Die folgenden Dokumente können als Nachweis geeignet sein – die endgültige Entscheidung trifft aber immer die zuständige Erlaubnisbehörde.
| Deine Situation | Dokumente, die geeignet sein können | Was sie belegen sollen |
|---|---|---|
| Selbstständig | Gewerbeanmeldung, bestehende § 34c-Erlaubnis | Beginn und Fortbestehen der gewerblichen Darlehensvermittlung |
| Selbstständig | Provisionsabrechnungen, Courtagevereinbarungen mit Kreditgebern | tatsächliche, laufende Vermittlungstätigkeit im Zeitverlauf |
| Angestellt | Arbeitsverträge, Stellenbeschreibungen | dass deine Aufgabe die Darlehensvermittlung war |
| Angestellt | Arbeitgeberbescheinigungen | Zeitraum und Art der Tätigkeit |
| Beide | Provisionsabrechnungen aus verschiedenen Jahren | Kontinuität der Tätigkeit ohne größere Lücken |
Praxistipp
Lege dir einen Ordner an, in dem du für jedes Jahr ab 2021 mindestens einen Beleg sammelst – zum Beispiel eine Provisionsabrechnung pro Quartal. Wenn du angestellt bist oder warst, bitte deinen Arbeitgeber frühzeitig um eine Bescheinigung über Zeitraum und Art deiner Tätigkeit als Darlehensvermittler. Frühere Arbeitgeber sind oft nicht sofort erreichbar.
Frage am besten vor dem Antrag bei deiner zuständigen Erlaubnisbehörde nach, welche Belege sie erwartet. Je nach Bundesland ist das die IHK oder das Gewerbeamt.
Frist 31.05.2027: Warum du nicht warten solltest
Die Alte-Hasen-Regelung hat ein festes Ablaufdatum. Den Antrag kannst du ab dem 20.11.2026 stellen, wenn der § 34k GewO in Kraft tritt. Spätestens am 31.05.2027 muss er bei der Behörde sein.
| Datum | Bedeutung |
|---|---|
| 01.01.2021 | Stichtag: ab hier muss die Tätigkeit ununterbrochen bestehen |
| 20.11.2026 | § 34k GewO tritt in Kraft, Anträge möglich |
| 31.05.2027 | Letzter Tag für den Antrag mit Alte-Hasen-Regelung |
| 19.11.2027 | Bestehende § 34c-Erlaubnisse für Darlehensvermittlung erlöschen spätestens mit Ablauf dieses Tages |
Verpasst du die Frist, kannst du die Regel nicht mehr nutzen. Dann bleibt dir nur das reguläre Verfahren – also in der Regel die IHK-Prüfung, sofern du keine gleichgestellte Qualifikation hast. Mehr zu allen Stichtagen liest du unter §34k-Fristen 2026/2027.
So nutzt du die Alte-Hasen-Regelung Schritt für Schritt
- Voraussetzungen prüfen Kläre ehrlich, ob du seit dem 01.01.2021 ununterbrochen als Darlehensvermittler tätig bist.
- Belege sammeln Stelle Nachweise für den gesamten Zeitraum zusammen, zum Beispiel Gewerbeanmeldung, Arbeitgeberbescheinigungen und Provisionsabrechnungen.
- Behörde kontaktieren Erfrage bei deiner zuständigen Erlaubnisbehörde, welche Nachweise sie konkret akzeptiert.
- Weitere Unterlagen beschaffen In der Regel brauchst du zusätzlich Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft und Auskünfte zu Schuldnerverzeichnis und Insolvenz.
- Antrag stellen Reiche den Antrag ab 20.11.2026 und spätestens bis 31.05.2027 ein.
Die vollständige Anleitung zum Antrag findest du unter §34k-Erlaubnis beantragen.
Alte-Hasen-Regelung oder doch die Prüfung?
Auch wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kann die Prüfung eine Überlegung wert sein. Etwa dann, wenn deine Nachweise lückenhaft sind und du nicht riskieren willst, kurz vor Fristende ohne Sachkundenachweis dazustehen. Die IHK-Prüfung kann unbegrenzt wiederholt werden und bietet einen anerkannten Abschluss. Ein Kurs ist dafür keine Pflicht.
Alte-Hasen-Regelung
- keine Prüfung nötig
- nur mit lückenlosem Tätigkeitsnachweis
- Antrag nur bis 31.05.2027
IHK-Prüfung
- 100 Fragen in 150 Minuten, bestanden ab 50 Punkten
- unabhängig von Berufserfahrung
- dauerhaft möglich, unbegrenzt wiederholbar
Wenn du dich für die Prüfung entscheidest, hilft dir unser Leitfaden zur Prüfungsvorbereitung. Hast du eine Ausbildung etwa als Bankkaufmann oder Bankkauffrau, prüfe auch die gleichgestellten Qualifikationen.
Häufige Fragen zur Alte-Hasen-Regelung
Was ist die Alte-Hasen-Regelung bei § 34k?
Sie ermöglicht erfahrenen Darlehensvermittlern, die Sachkunde ohne IHK-Prüfung nachzuweisen. Voraussetzung ist eine ununterbrochene Tätigkeit als Darlehensvermittler im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO seit dem 01.01.2021 und ein Antrag bis zum 31.05.2027.
Gilt die Alte-Hasen-Regelung auch für Angestellte?
Ja. Die Tätigkeit kann selbstständig oder angestellt ausgeübt worden sein. Entscheidend ist, dass du seit dem 01.01.2021 ununterbrochen als Darlehensvermittler tätig warst und das nachweisen kannst.
Welche Nachweise brauche ich für die Alte-Hasen-Regelung?
Eine bundeseinheitliche Liste gibt es bislang nicht. Geeignet sein können etwa Gewerbeanmeldung, § 34c-Erlaubnis, Arbeitsverträge, Arbeitgeberbescheinigungen oder Provisionsabrechnungen. Was ausreicht, entscheidet die zuständige Erlaubnisbehörde.
Was passiert, wenn ich die Frist 31.05.2027 verpasse?
Dann kannst du die Alte-Hasen-Regelung nicht mehr nutzen. Dir bleibt nur das reguläre Verfahren mit Sachkundenachweis per IHK-Prüfung oder gleichgestellter Qualifikation.
Muss ich als alter Hase trotzdem eine Weiterbildung machen?
Ja. Die Weiterbildungspflicht gilt für alle Erlaubnisinhaber und mitwirkenden Beschäftigten, unabhängig davon, wie die Sachkunde nachgewiesen wurde. Eine feste Stundenzahl ist gesetzlich nicht vorgegeben.
Hinweis
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Gesetz, DarlVermV und die Auskunft deiner zuständigen Erlaubnisbehörde/IHK.
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