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Gleichgestellte Qualifikationen: Wer die §34k-Prüfung nicht ablegen muss

Bankkaufleute, Immobilienkaufleute, Fachwirte und Co.: Welche Abschlüsse nach § 4 DarlVermV der §34k-Sachkundeprüfung gleichgestellt sind und wie du sie nachweist.

Nicht jeder muss für die neue Erlaubnis die IHK-Sachkundeprüfung ablegen. Die Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) nennt in § 4 eine Reihe von Berufsabschlüssen, die als Sachkundenachweis anerkannt werden. Hier findest du alle §34k gleichgestellten Qualifikationen im Überblick – und erfährst, wie du sie nachweist. Stand: Oktober 2026.

Kurz gesagt: §34k gleichgestellte Qualifikationen sind Abschlüsse nach § 4 DarlVermV, die die Sachkundeprüfung ersetzen. Bankkaufleute, Sparkassenkaufleute, Immobilienkaufleute, bestimmte Fachwirte und § 34i-Sachkundige brauchen keine Zusatzbedingung. Andere Abschlüsse, etwa Automobilkaufleute oder Studienabschlüsse in Wirtschaft, Recht oder Mathematik, gelten nur mit ein bzw. drei Jahren Berufserfahrung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsgrundlage für die gleichgestellten Qualifikationen ist § 4 DarlVermV.
  • Es gibt drei Gruppen: ohne Zusatz, mit mindestens 1 Jahr und mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung.
  • Die Berufserfahrung muss in der Darlehens- oder Immobiliardarlehensvermittlung bzw. -beratung liegen.
  • Über die Anerkennung entscheidet die zuständige Erlaubnisbehörde (je nach Bundesland IHK oder Gewerbeamt).
  • Die Erlaubnis selbst musst du trotzdem beantragen – die Qualifikation ersetzt nur die Prüfung.

Was bedeutet „gleichgestellte Qualifikation“ beim Sachkundenachweis?

Wer ab dem 20.11.2026 gewerbsmäßig Allgemein-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34k GewO. Eine der Voraussetzungen ist die Sachkunde. Der Regelweg ist die IHK-Sachkundeprüfung „Geprüfte Fachfrau / Geprüfter Fachmann für Darlehensvermittlung IHK“.

Eine gleichgestellte Qualifikation ist ein Berufsabschluss, den der Verordnungsgeber als gleichwertig zur Prüfung ansieht. Wer einen solchen Abschluss hat, kann ihn bei der Erlaubnisbehörde als Sachkundenachweis vorlegen. Neben der Prüfung und den gleichgestellten Abschlüssen gibt es noch die Alte-Hasen-Regelung für erfahrene Vermittler. Alle drei Wege vergleicht unser Beitrag Sachkunde nachweisen: die Wege im Vergleich.

Drei Wege zum Sachkundenachweis: IHK-Prüfung, Alte-Hasen-Regelung und §34k gleichgestellte Qualifikationen
Drei Wege zur Sachkunde: Prüfung, Alte-Hasen-Regelung oder gleichgestellte Qualifikation.

Liste 1: Gleichgestellte Qualifikationen ohne Zusatzbedingung

Die folgenden Abschlüsse werden nach § 4 DarlVermV ohne weitere Berufserfahrung anerkannt (laut Übersicht der IHK Mittlerer Niederrhein):

§34k gleichgestellte Qualifikationen ohne zusätzliche Berufserfahrung
Qualifikation Art
Erlaubnis oder bestandene Sachkundeprüfung nach § 34i GewO Erlaubnis/Sachkundeprüfung
Immobilienkaufmann/-frau Berufsausbildung
Bankkaufmann/-frau Berufsausbildung
Sparkassenkaufmann/-frau Berufsausbildung
Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen, Fachrichtung Finanzberatung Berufsausbildung
Geprüfte/r Immobilienfachwirt/-in Fortbildung
Geprüfte/r Bankfachwirt/-in Fortbildung
Geprüfte/r Fachwirt/-in für Finanzberatung Fortbildung
Geprüfte/r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen Fortbildung
Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen Fortbildung

Besonders relevant ist der erste Punkt: Wer bereits als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO zugelassen ist oder die entsprechende Sachkundeprüfung bestanden hat, muss für § 34k keine neue Prüfung ablegen. Den Unterschied der Erlaubnisse erklärt unser Vergleich §34c vs. §34i vs. §34k.

Liste 2: Mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung

Diese Abschlüsse gelten nur dann als Sachkundenachweis, wenn du zusätzlich mindestens ein Jahr Berufserfahrung in der Vermittlung von oder Beratung zu Darlehen bzw. Immobiliardarlehen nachweist:

Gleichgestellte Qualifikationen mit mindestens 1 Jahr Berufserfahrung
Qualifikation Zusatzbedingung
Geprüfte/r Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen mind. 1 Jahr Berufserfahrung
Finanzfachwirt/-in (FH) mit abgeschlossenem weiterbildendem Zertifikatsstudium mind. 1 Jahr Berufserfahrung
Automobilkaufmann/-frau mind. 1 Jahr Berufserfahrung

Für Autohäuser ist der Automobilkaufmann interessant: Wer regelmäßig Fahrzeugfinanzierungen vermittelt und das ein Jahr lang nachweisen kann, braucht keine Prüfung. Beachte aber, dass kleinere Händler, die nur Finanzierungen für eigene Waren vermitteln, unter Umständen gar keine Erlaubnis benötigen. Das prüfst du mit unserem Check „Brauche ich eine §34k-Erlaubnis?“.

Liste 3: Mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung

Gleichgestellte Qualifikationen mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung
Qualifikation Zusatzbedingung
Hochschulabschluss in Mathematik, Wirtschaftswissenschaften oder Rechtswissenschaften mind. 3 Jahre Berufserfahrung
Abschluss einer Berufsakademie in Mathematik, Wirtschaftswissenschaften oder Rechtswissenschaften mind. 3 Jahre Berufserfahrung

Ein Studium allein reicht also nicht. Erst mit drei Jahren einschlägiger Praxis in der Darlehensvermittlung oder -beratung wird der Abschluss anerkannt. Welche Studiengänge genau unter „Wirtschaftswissenschaften“ fallen, entscheidet im Zweifel die Behörde.

Achtung

Die Listen beruhen auf der Übersicht der IHK Mittlerer Niederrhein zu § 4 DarlVermV. Verbindlich ist der Verordnungstext. Über die Anerkennung im Einzelfall entscheidet die zuständige Erlaubnisbehörde. Kläre vor dem Antrag, ob dein Abschluss akzeptiert wird.

Wie weist du eine gleichgestellte Qualifikation nach?

Den Nachweis reichst du zusammen mit deinem Erlaubnisantrag bei der zuständigen Erlaubnisbehörde ein. Je nach Bundesland ist das die IHK oder das Gewerbeamt. Anträge auf die § 34k-Erlaubnis sind erst ab dem 20.11.2026 möglich.

  1. Abschluss prüfen Gleiche die genaue Bezeichnung deines Abschlusses mit den Listen oben und mit § 4 DarlVermV ab.
  2. Zeugnis bereitlegen In der Regel brauchst du eine Kopie des Abschlusszeugnisses oder der Urkunde, bei § 34i den Erlaubnis- oder Prüfungsnachweis.
  3. Berufserfahrung belegen Falls nötig: Arbeitszeugnisse, Tätigkeitsbescheinigungen des Arbeitgebers oder bei Selbstständigen Unterlagen wie Gewerbeanmeldung und Courtage- bzw. Provisionsabrechnungen. Wichtig ist, dass Dauer und Art der Tätigkeit (Darlehensvermittlung/-beratung) erkennbar sind.
  4. Behörde fragen Kläre bei Unsicherheit vorab, welche Nachweise deine Behörde akzeptiert.
  5. Antrag stellen Reiche den Nachweis zusammen mit den übrigen Unterlagen ein. Den Ablauf beschreibt unser Ratgeber §34k-Erlaubnis beantragen.

Praxistipp

Lass dir eine Tätigkeitsbescheinigung möglichst konkret ausstellen: Zeitraum, Funktion und ausdrücklich „Vermittlung von bzw. Beratung zu Verbraucherdarlehen“. Allgemeine Formulierungen wie „Tätigkeit im Vertrieb“ können zu Rückfragen führen.

Wer genau braucht den Sachkundenachweis – du, deine GmbH oder deine Mitarbeiter?

Bei natürlichen Personen, die selbst vermitteln oder die Leitung führen, ist es einfach: Sie müssen die Sachkunde persönlich nachweisen – per Prüfung oder gleichgestellter Qualifikation. Bei juristischen Personen wie einer GmbH kann die Sachkunde durch eine angemessene Zahl geeigneter Beschäftigter nachgewiesen werden, denen die Aufsicht über die Vermittlung übertragen ist.

Mitarbeiter, die unter der Verantwortung eines Erlaubnisinhabers mitwirken, brauchen keinen formalen Sachkundenachweis. Sie müssen aber über die nötigen Kenntnisse verfügen, und dafür ist der Erlaubnisinhaber verantwortlich. Eine Bankkauffrau im Team ist deshalb zwar kein Muss, aber ein Vorteil – auch mit Blick auf die Weiterbildungspflicht, die Erlaubnisinhaber und mitwirkende Beschäftigte gleichermaßen trifft.

Ausländische Qualifikationen: Anerkennung nach § 13c GewO

Du hast deinen Berufsabschluss in einem anderen EU-Staat oder einem Vertragsstaat des EWR erworben? Dann kann eine Anerkennung nach § 13c GewO in Betracht kommen. Die Vorschrift regelt allgemein, wie im Ausland erworbene Befähigungsnachweise im Gewerberecht berücksichtigt werden.

Wie die Anerkennung konkret abläuft und welche Unterlagen – etwa beglaubigte Übersetzungen – nötig sind, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall. Wende dich frühzeitig an sie, denn eine solche Prüfung kann Zeit brauchen. Den Gesetzestext findest du in der Gewerbeordnung.

Gleichgestellte Qualifikation oder Prüfung: Was ist der bessere Weg?

Hast du einen der Abschlüsse ohne Zusatzbedingung, ist der Fall klar: Du sparst dir Lernaufwand und Prüfungsgebühr. Schwieriger wird es, wenn dir noch Berufserfahrung fehlt. Dann kannst du entweder warten, bis du die geforderte Zeit erreichst, oder die Prüfung ablegen. Bist du bereits seit dem 01.01.2021 ununterbrochen als Darlehensvermittler tätig, lohnt ein Blick auf die Alte-Hasen-Regelung – dafür musst du den Antrag aber bis zum 31.05.2027 stellen.

Wer die Prüfung ablegt, findet in unserer Lernstrategie zur §34k-Prüfung alles für die Vorbereitung. Weitere Fristen stehen in der Übersicht §34k-Fristen.

Häufige Fragen

Ist der Bankkaufmann der §34k-Prüfung gleichgestellt?

Ja. Bankkaufmann/-frau gehört nach § 4 DarlVermV zu den Abschlüssen, die ohne zusätzliche Berufserfahrung als Sachkundenachweis anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet die zuständige Erlaubnisbehörde.

Reicht eine Ausbildung als Automobilkaufmann?

Nur in Verbindung mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in der Darlehens- oder Immobiliardarlehensvermittlung bzw. -beratung. Diese Erfahrung musst du nachweisen, etwa mit einem Arbeitszeugnis.

Gilt ein BWL-Studium als gleichgestellte Qualifikation?

Ein Hochschul- oder Berufsakademieabschluss in Wirtschaftswissenschaften wird anerkannt, wenn du zusätzlich mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Darlehensvermittlung oder -beratung nachweist. Gleiches gilt für Mathematik und Rechtswissenschaften.

Muss ich mit einer gleichgestellten Qualifikation trotzdem eine Erlaubnis beantragen?

Ja. Die Qualifikation ersetzt nur den Sachkundenachweis, also die Prüfung. Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, die Erlaubnis selbst und die Registrierung im Vermittlerregister brauchst du trotzdem.

Werden ausländische Abschlüsse anerkannt?

Ausländische Qualifikationen können nach § 13c GewO anerkannt werden. Ob und unter welchen Voraussetzungen, prüft die zuständige Behörde im Einzelfall.

Kein passender Abschluss dabei? Dann führt der Weg über die IHK-Prüfung. Teste mit unseren Übungsfragen, wo du stehst.

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Hinweis

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Gesetz, DarlVermV und die Auskunft deiner zuständigen Erlaubnisbehörde/IHK.

Redaktion 34kprüfung
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