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§34k-Glossar: 80 Begriffe der Darlehensvermittlung von A bis Z

80 Fachbegriffe rund um § 34k GewO, Verbraucherkredit und Beratung – kurz erklärt und einzeln verlinkbar.

Effektivzins, Alte-Hasen-Regelung, Sicherungsübereignung oder SECCI: Wer sich auf die Sachkundeprüfung nach § 34k GewO vorbereitet, begegnet Dutzenden Fachbegriffen. Dieses 34k Glossar erklärt dir die 80 wichtigsten Begriffe der Darlehensvermittlung kurz und verständlich – von A bis Z, jeder einzeln verlinkbar. Stand: Oktober 2026.

Kurz gesagt: Das §34k-Glossar bündelt 80 Fachbegriffe aus den drei Prüfungsbereichen Kundenberatung, Recht und Finanzierung. Jede Definition umfasst ein bis drei Sätze und folgt dem DIHK-Rahmenplan sowie den neuen Regeln ab 20.11.2026. Über die Buchstaben-Navigation springst du direkt zum gesuchten Begriff und kannst jeden Eintrag einzeln verlinken.

Das Wichtigste in Kürze

  • 80 Begriffe für Darlehensvermittler und Kreditvermittler, alphabetisch sortiert.
  • Abgedeckt sind Recht (z. B. § 34k GewO, DarlVermV, Widerruf), Beratung und Finanzierung.
  • Jeder Begriff hat einen eigenen Anker – ideal zum Verlinken und Wiederholen.
  • Querverweise führen zu vertiefenden Artikeln auf 34kprüfung.de.
  • Keine amtlichen Prüfungsfragen – aber eine solide Basis für die IHK-Prüfung.

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So nutzt du das 34k Glossar für deine Prüfungsvorbereitung

Fachbegriffe sind in der Sachkundeprüfung oft der Schlüssel zur richtigen Antwort. Wer weiß, was eine Negativerklärung oder ein Abrufkredit ist, erkennt falsche Antwortoptionen schneller. Nutze das Glossar deshalb nicht nur zum Nachschlagen, sondern auch zum aktiven Wiederholen.

Ein bewährter Weg: Lies einen Buchstaben, decke die Definitionen ab und erkläre jeden Begriff laut in eigenen Worten. Begriffe, bei denen du hängen bleibst, notierst du für den nächsten Lerntag. Wie du das in einen Wochenrhythmus einbaust, zeigt dir der 8-Wochen-Lernplan für die §34k-Prüfung.

Illustration: Sollzins plus einzubeziehende Kosten ergibt den effektiven Jahreszins – ein zentraler Begriff im §34k-Glossar
Viele Glossar-Begriffe hängen zusammen – etwa Sollzins, Kosten und effektiver Jahreszins.
Glossar-Begriffe nach Prüfungsbereich (Auswahl)
Prüfungsbereich Typische Begriffe Vertiefung
Kundenberatung Bedarfsanalyse, Statusangabe, Einwandbehandlung, DIN 77230 Kundenberatung & Recht
Recht (Teil 1) § 34k GewO, DarlVermV, Widerrufsrecht, PAngV, GwG, UWG §34k GewO: Der komplette Leitfaden
Finanzierung (Teil 2) Annuität, Effektivzins, Sicherungsübereignung, Scoring, Umschuldung Kreditprodukte & Finanzierung

Alle 80 Begriffe der Darlehensvermittlung von A bis Z

Die Begriffe sind alphabetisch nach Buchstaben gruppiert. Querverweise innerhalb des Glossars und Links zu vertiefenden Ratgebern helfen dir, Zusammenhänge zu erkennen.

A

Abrufkredit
Anderer Begriff für den Rahmenkredit: Die Bank räumt einen Kreditrahmen ein, aus dem du als Kunde Beträge nach Bedarf abrufst. Zinsen fallen in der Regel nur auf den tatsächlich genutzten Betrag an.
AGB-Pfandrecht
Pfandrecht, das sich Kreditinstitute über ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Werten einräumen lassen, die sich in ihrem Besitz befinden – etwa an Guthaben oder Depots des Kunden. Es dient als zusätzliche Sicherheit für Forderungen der Bank.
Allgemein-Verbraucherdarlehen
Entgeltliches Darlehen eines Unternehmers an einen Verbraucher, das kein Immobiliar-Verbraucherdarlehen ist – typischerweise Ratenkredite, Rahmenkredite oder Autofinanzierungen. Die gewerbsmäßige Vermittlung solcher Darlehen gegen Vergütung ist ab 20.11.2026 nach § 34k GewO erlaubnispflichtig.
Alte-Hasen-Regelung
Ausnahme von der Sachkundeprüfung: Wer seit dem 01.01.2021 ununterbrochen als Darlehensvermittler im Sinne des § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO tätig war (selbstständig oder angestellt), die Erlaubnis bis 31.05.2027 beantragt und die Tätigkeit nachweist, braucht keine Prüfung. Wer die Frist verpasst, kann die Regel nicht mehr nutzen. Details: Alte-Hasen-Regelung beim § 34k.
Annuität
Gleichbleibende Zahlung pro Periode, die aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil besteht. Bei monatlicher Rate gilt R = K · qn · (q − 1) / (qn − 1) mit q = 1 + i/12.
Annuitätendarlehen
Darlehen mit konstanter Rate über die Laufzeit. Weil die Restschuld sinkt, nimmt der Zinsanteil ab und der Tilgungsanteil zu. Mehr dazu im Beitrag Annuitätendarlehen und Tilgungsplan.
Auszahlungsvoraussetzungen
Bedingungen, die erfüllt sein müssen, bevor der Kreditgeber das Geld auszahlt – zum Beispiel unterschriebener Vertrag, vollständige Unterlagen, erfolgte Identifizierung oder bestellte Sicherheiten. Sie sind im Kreditvertrag geregelt und je nach Kreditgeber unterschiedlich.

B

Bedarfsanalyse
Phase im Beratungsgespräch, in der Anlass, Betrag, Wunschrate, Motive und finanzielle Situation des Kunden erfasst werden. Sie ist die Grundlage für eine passende und tragfähige Finanzierungsempfehlung.
Berufshaftpflichtversicherung
Versicherung gegen Vermögensschäden aus fehlerhafter Beratung oder Vermittlung. Die bislang veröffentlichten IHK-Informationen nennen für § 34k GewO keine Berufshaftpflicht-Pflicht – im Zweifel bei der zuständigen Erlaubnisbehörde nachfragen. Anders ist es bei § 34i GewO.
Bonität
Kreditwürdigkeit einer Person, also ihre Fähigkeit und Bereitschaft, einen Kredit vertragsgemäß zurückzuzahlen. Sie wird über Einkommen, Ausgaben, bestehende Verpflichtungen und Auskunfteidaten bewertet.
Bürgschaft
Personensicherheit, bei der ein Dritter (Bürge) sich verpflichtet, für die Schuld des Hauptschuldners einzustehen. Fällt der Kreditnehmer aus, kann der Kreditgeber den Bürgen in Anspruch nehmen.
Buy now, pay later (BNPL)
Zahlungsaufschub beim Kauf: Die Ware wird sofort geliefert, bezahlt wird später oder in Raten. Ab 20.11.2026 fallen vergleichbare Zahlungsaufschübe grundsätzlich unter das Verbraucherkreditrecht; Ausnahmen gelten etwa für bestimmte Rechnungskäufe. Mehr: BNPL und Verbraucherkreditrichtlinie.

C

CCD2
Kurzbezeichnung für die Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Consumer Credit Directive). Deutschland setzt sie mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2023 um; daraus folgt unter anderem der neue § 34k GewO.

D

Darlehensvermittler
Person oder Unternehmen, das gewerbsmäßig Darlehensverträge nachweist oder vermittelt und dafür eine Vergütung erhält – in der Regel eine Provision vom Kreditgeber. Ab 20.11.2026 brauchen Vermittler von Allgemein-Verbraucherdarlehen eine Erlaubnis nach § 34k GewO.
Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV)
Verordnung zu § 34k GewO, die Sachkunde, Prüfung, Registrierung, Weiterbildung und Berufspflichten regelt. Der Bundesrat stimmte ihr am 10.07.2026 zu; die Prüfungsinhalte stehen in Anlage 1 zu § 1 Abs. 2 DarlVermV.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
EU-Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten. Für Vermittler relevant sind etwa Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Verschwiegenheit sowie die Auskunftsrechte der Kunden – auch bei automatisierter Bonitätsprüfung.
Dispositionskredit
Eingeräumte Überziehungsmöglichkeit auf dem Girokonto (Kontokorrentkredit). Er ist flexibel, aber in der Regel teurer als ein Ratenkredit. Ab 20.11.2026 besteht auch hier ein Widerrufsrecht. Vergleich: Ratenkredit, Dispo, Rahmenkredit und BNPL.
DIN 77230
Norm für die Basis-Finanzanalyse von Privathaushalten. Der DIHK-Rahmenplan nennt sie als Beispiel für eine ganzheitliche Analyse der Kundensituation.

E

Effektiver Jahreszins
Gesamtkosten eines Kredits als jährlicher Prozentsatz – Sollzins plus einzubeziehende Kosten. Er dient dem Vergleich von Angeboten und ist nach der Preisangabenverordnung anzugeben. Anleitung: effektiven Jahreszins berechnen.
Eigenmittel
Geld, das der Kunde selbst in eine Finanzierung einbringt, zum Beispiel als Anzahlung. Höhere Eigenmittel senken den Finanzierungsbedarf und damit Rate und Gesamtkosten.
Eigentumsvorbehalt
Vereinbarung beim Kauf, nach der der Verkäufer Eigentümer der Ware bleibt, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Er kann mit Sicherheiten eines Kreditgebers konkurrieren, etwa mit einer Sicherungsübereignung.
Einwandbehandlung
Teil der Gesprächsführung, in dem Bedenken des Kunden ernst genommen, hinterfragt und sachlich beantwortet werden. Ziel ist keine Überredung, sondern eine Lösung, die zum Bedarf und zur finanziellen Lage passt.
Erlaubnisbehörde
Stelle, die die Erlaubnis nach § 34k GewO erteilt. Die Zuständigkeit ist je nach Bundesland geregelt – zum Beispiel IHKs in Baden-Württemberg, Gewerbeämter der Bezirke in Berlin.
Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite (SECCI)
Standardisiertes Formular mit den vorvertraglichen Informationen zu einem Verbraucherkredit (Standard European Consumer Credit Information). Es macht Angebote vergleichbar. Mehr: SECCI und Informationspflichten.

F

Finanzierungshilfe (entgeltliche)
Oberbegriff für Zahlungsaufschübe und sonstige Finanzierungen gegen Entgelt, die keine klassischen Darlehen sind, etwa Teilzahlungsgeschäfte oder Leasing. Auch deren Vermittlung kann unter § 34k GewO fallen, wenn sie mit Allgemein-Verbraucherdarlehen vergleichbar ist.
Forbearance (Nachsicht)
Pflicht des Kreditgebers nach den neuen Verbraucherkreditregeln, bei Zahlungsschwierigkeiten zunächst angemessene Nachsicht zu üben, bevor Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Beispiele sind Stundung oder Laufzeitanpassung.
Fraud-Prävention
Maßnahmen gegen Kreditbetrug, etwa gefälschte Gehaltsnachweise oder Identitätsdiebstahl. Sie gehören laut Rahmenplan zur Kreditwürdigkeitsprüfung.

G

Geldwäschegesetz (GwG)
Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Kern der Sorgfaltspflichten ist die Identifizierung des Vertragspartners.
Geprüfte Fachfrau / Geprüfter Fachmann für Darlehensvermittlung IHK
Abschlussbezeichnung nach bestandener Sachkundeprüfung nach § 34k GewO. Die Prüfung ist rein schriftlich am PC, umfasst 100 Fragen in 150 Minuten und ist ab 50 von 100 Punkten bestanden. Überblick: Prüfung im Überblick.
Gewerbezentralregister
Register beim Bundesamt für Justiz, in dem unter anderem gewerberechtliche Verstöße eingetragen werden. Eine Auskunft daraus wird bei GewO-Erlaubnissen in der Regel zur Prüfung der Zuverlässigkeit verlangt.
Gleichgestellte Qualifikation
Berufsabschluss, der die Sachkundeprüfung ersetzt (§ 4 DarlVermV), etwa Bankkaufmann/-frau oder eine § 34i-Erlaubnis. Manche Abschlüsse gelten erst mit Berufserfahrung. Liste: gleichgestellte Qualifikationen.

H

Haushaltsrechnung
Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben eines Haushalts. Nach Abzug eines Puffers ergibt sich der freie Betrag, der für eine Kreditrate zur Verfügung steht. Anleitung: Haushaltsrechnung für den Kredit.
Honorar-Darlehensberater
Berater, der unabhängig mit ausreichendem Marktüberblick berät und ausschließlich vom Kunden vergütet wird – Zahlungen von Kreditgebern sind ausgeschlossen. Die Tätigkeit schließt die als Darlehensvermittler aus. Vergleich: Vermittler vs. Honorar-Berater.

I

Identifizierung
Feststellung und Überprüfung der Identität des Vertragspartners, zum Beispiel anhand eines gültigen Ausweises. Sie ist eine zentrale Pflicht nach dem Geldwäschegesetz.
Immobiliar-Verbraucherdarlehen
Verbraucherdarlehen, das durch ein Grundpfandrecht besichert ist oder dem Erwerb bzw. Erhalt von Immobilien dient. Seine Vermittlung bleibt bei § 34i GewO und fällt nicht unter § 34k GewO.

K

Kapitaldienstfähigkeit
Fähigkeit des Kreditnehmers, Zins und Tilgung aus seinem laufenden Einkommen dauerhaft zu tragen. Sie wird über Haushaltsrechnung und Bonitätsprüfung ermittelt.
KI-Verordnung
EU-Verordnung über künstliche Intelligenz, die KI-Systeme nach Risikoklassen einordnet. Der Rahmenplan nennt sie im Zusammenhang mit automatisierter Bonitätsbewertung und Datenschutz.
KMU-Ausnahme
Warenverkäufer und Dienstleister, die nur Finanzierungen für eigene Waren oder Leistungen vermitteln, sind von § 34k GewO ausgenommen, wenn sie KMU sind: höchstens 250 Beschäftigte und entweder höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Jahresbilanz. Verbundene Unternehmen können mitzählen.
Kopplungsgeschäft
Angebot, bei dem ein Kredit nur zusammen mit einem anderen Produkt erhältlich ist, etwa einer Versicherung. Der Rahmenplan behandelt Kopplungsgeschäfte als Prüfungsthema im Bereich Finanzierung.
Kreditkarte
Zahlungskarte mit Kreditrahmen. Je nach Modell wird der Saldo monatlich vollständig abgerechnet oder in Raten zurückgezahlt (Revolving), wobei dann meist hohe Zinsen anfallen.
Kreditwürdigkeitsprüfung
Pflicht des Kreditgebers, vor Vertragsschluss die Kreditwürdigkeit zu prüfen. Ab 20.11.2026 darf ein Kredit nur gewährt werden, wenn die Rückzahlung wahrscheinlich ist. Mehr: Kreditwürdigkeitsprüfung und Scoring.

L

Laufzeit
Zeitraum, in dem ein Kredit zurückgezahlt wird. Eine längere Laufzeit senkt bei sonst gleichen Bedingungen die Rate, erhöht aber die Gesamtzinsen.
Leasing (Privatleasing)
Nutzungsüberlassung gegen Entgelt, häufig bei Pkw. Der Leasingnehmer wird nicht Eigentümer; je nach Vertrag gibt es Kilometer- oder Restwertmodelle. Leasing kann als entgeltliche Finanzierungshilfe gelten.
Lohnabtretung
Sicherheit, bei der der Kreditnehmer pfändbare Teile seiner künftigen Lohn- oder Gehaltsansprüche an den Kreditgeber abtritt. Bei Zahlungsausfall kann sich der Kreditgeber direkt an den Arbeitgeber wenden.

N

Negativerklärung
Verpflichtung des Kreditnehmers, bestimmte Vermögenswerte nicht zugunsten Dritter zu belasten oder ohne Zustimmung zu veräußern. Sie ist keine echte Sicherheit, schützt aber die Position des Kreditgebers.

P

Preisangabenverordnung (PAngV)
Verordnung über Preisangaben. Für Verbraucherdarlehen regelt sie unter anderem die Berechnung des effektiven Jahreszinses und Pflichtangaben in der Werbung.
Privatinsolvenz
Verbraucherinsolvenzverfahren, an dessen Ende eine Restschuldbefreiung stehen kann. Für Vermittler ist sie relevant bei Bonitätsprüfung und Früherkennung von Überschuldung.
Prolongation
Verlängerung eines Kredits oder einer Zinsvereinbarung zu neuen Konditionen beim bisherigen Kreditgeber. Im Gegensatz zur Umschuldung bleibt der Kreditgeber derselbe.
Provision
Erfolgsabhängige Vergütung des Darlehensvermittlers, meist vom Kreditgeber gezahlt. Über Art und Höhe der Vergütung bestehen Informationspflichten gegenüber dem Kunden.

R

Rahmenkredit
Kreditlinie, die flexibel genutzt und zurückgeführt werden kann. Zinsen fallen nur auf den beanspruchten Betrag an; die Zinsen sind meist variabel.
Rahmenplan
Empfehlung der DIHK zu Inhalten und Umfang der Vorbereitung (Stand August 2026, 28 Seiten). Er empfiehlt 140 Unterrichtseinheiten: 30 UE Kundenberatung, 50 UE Vermittlung & Beratung, 60 UE Finanzierung & Kreditprodukte. Mehr: Lernmaterial und Rahmenplan.
Ratenkredit
Kredit mit festem Betrag, fester Laufzeit und meist gleichbleibender Monatsrate (Annuität). Er ist die typische Form des Konsumentenkredits.
Ratenschutzversicherung
Versicherung, die bei Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit die Kreditraten übernimmt (auch Restschuldversicherung). Sie ist in der Regel freiwillig; Nutzen und Kosten sollten offen erklärt werden.
Restschuld
Noch offener Darlehensbetrag zu einem bestimmten Zeitpunkt. Bei der Annuität sinkt sie anfangs langsam und gegen Ende schneller.

S

Sachkundenachweis
Beleg der erforderlichen Fachkenntnisse als Erlaubnisvoraussetzung nach § 34k GewO – durch IHK-Prüfung, gleichgestellte Qualifikation oder Alte-Hasen-Regelung. Überblick: Wege zum Sachkundenachweis.
Sachkundeprüfung
Schriftliche IHK-Prüfung am PC mit 100 Fragen in 150 Minuten: Teil 1 mit 40 Fragen zu Vermittlung und Beratung, Teil 2 mit 60 Fragen zu Finanzierung und Kreditprodukten. Bestanden ab 50 Punkten, ohne Mindestpunktzahl je Bereich; Wiederholung unbegrenzt möglich.
Schlichtungsstelle
Außergerichtliche Stelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Beschwerden und Schlichtung sind Teil des Rahmenplans.
SCHUFA
Bekannteste Wirtschaftsauskunftei in Deutschland. Sie speichert Daten zum Zahlungsverhalten und liefert Scorewerte, die Kreditgeber in die Kreditentscheidung einbeziehen.
Scoring
Statistisches Verfahren, das die Wahrscheinlichkeit vertragsgemäßer Rückzahlung schätzt. Der Score ist ein Baustein der Kreditwürdigkeitsprüfung, ersetzt aber nicht die Betrachtung der Haushaltssituation.
Sicherungsübereignung
Sachsicherheit, bei der der Kreditnehmer das Eigentum an einer beweglichen Sache – typischerweise einem Fahrzeug – zur Sicherheit auf den Kreditgeber überträgt, sie aber weiter nutzt. Häufig verwahrt die Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II.
Sollzins
Vereinbarter Zinssatz für das Darlehen ohne weitere Kosten (auch Nominalzins). Er kann fest oder variabel sein. Vergleich: Sollzins vs. Effektivzins.
Statusangabe
Offenlegung zu Beginn des Gesprächs, ob du als Darlehensvermittler oder als Honorar-Darlehensberater tätig bist. Der Rahmenplan ordnet sie der Gesprächseröffnung zu.

T

Textform
Formvorgabe, die eine lesbare, dauerhaft gespeicherte Erklärung verlangt – etwa E-Mail oder PDF – ohne eigenhändige Unterschrift. Die neuen Verbraucherkreditregeln sehen Textform statt Schriftform vor.
Tilgung
Teil der Rate, der die Restschuld verringert. Bei der Annuität steigt der Tilgungsanteil im Zeitverlauf, beim Ratentilgungsdarlehen bleibt er konstant.
Tilgungsplan
Tabelle, die für jede Rate Zinsanteil, Tilgungsanteil und Restschuld zeigt. Du kannst ihn mit unserem Kredit- und Tilgungsrechner erstellen.
Tippgeber
Person, die lediglich den Kontakt zwischen Kunde und Kreditgeber oder Vermittler herstellt, ohne aktiv zu vermitteln. Reine Tippgeber sind von der Erlaubnispflicht nach § 34k GewO ausgenommen.

U

Übergangsvorschrift (§ 162 GewO)
Regelt den Übergang von § 34c zu § 34k GewO. Dazu gehören das vereinfachte Verfahren bis 31.05.2027, die Alte-Hasen-Regelung und das Erlöschen alter Erlaubnisse spätestens mit Ablauf des 19.11.2027. Zeitstrahl: §34k-Fristen.
Umschuldung
Ablösung eines oder mehrerer bestehender Kredite durch einen neuen Kredit, oft um Zinsen zu sparen oder Raten zu bündeln. Kosten wie eine Vorfälligkeitsentschädigung müssen in den Vergleich einfließen.
Unterrichtseinheit (UE)
Zeiteinheit für Lehrgänge, üblicherweise 45 Minuten. Der DIHK-Rahmenplan empfiehlt 140 UE Vorbereitung; ein Kurs ist aber keine Pflicht.
UWG
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Es verbietet unter anderem irreführende und aggressive geschäftliche Handlungen sowie unzumutbare Belästigungen in der Werbung.

V

Variabler Zins
Zinssatz, der sich während der Laufzeit an einen Referenzwert oder an Marktbedingungen anpassen kann. Er birgt ein Zinsänderungsrisiko für den Kreditnehmer.
Verbraucherkreditrichtlinie
EU-Vorgabe für Verbraucherkredite; die aktuelle Fassung ist die Richtlinie (EU) 2023/2225 (CCD2). Sie erweitert den Anwendungsbereich und verschärft unter anderem die Kreditwürdigkeitsprüfung.
Vereinfachtes Verfahren
Erleichterter Antrag für Inhaber einer § 34c-Erlaubnis vom 20.11.2026 bis 31.05.2027. Nachzuweisen sind die bestehende Erlaubnis und die Sachkunde. Ablauf: §34k-Erlaubnis beantragen.
Vermittlerregister
Öffentliches Register nach § 11a GewO, abrufbar unter vermittlerregister.info. Eingetragen werden Erlaubnisinhaber und die für die Vermittlung verantwortlichen leitenden Beschäftigten.
Verpfändung
Sicherheit, bei der ein Recht oder eine Sache als Pfand für eine Forderung dient – etwa ein Sparguthaben. Im Unterschied zur Sicherungsübereignung bleibt der Sicherungsgeber Eigentümer.
Vorfälligkeitsentschädigung
Entschädigung, die der Kreditgeber bei vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens verlangen kann, um entgangene Zinsen auszugleichen. Höhe und Grenzen hängen vom Vertrag und den gesetzlichen Regeln ab.

W

Weiterbildungspflicht
Pflicht für Erlaubnisinhaber und mitwirkende Beschäftigte, sich regelmäßig fortzubilden. Eine feste Stundenzahl ist gesetzlich nicht vorgegeben; die Behörde kann Nachweise der letzten 3 Jahre verlangen.
Widerrufsrecht
Recht des Verbrauchers, sich innerhalb einer Frist ohne Begründung vom Kreditvertrag zu lösen. Nach neuer Rechtslage erlischt es spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss, wenn die Informationen erteilt wurden; das gesetzliche Muster entfällt.

Z

Zinsänderungsrisiko
Risiko, dass sich die Kreditkosten durch steigende Zinsen erhöhen – vor allem bei variablen Zinsen oder bei Anschlussfinanzierungen. Es gehört zu den Risiken, die du in der Beratung ansprechen solltest.
Zuverlässigkeit
Erlaubnisvoraussetzung nach § 34k GewO. Sie wird in der Regel anhand von Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister geprüft; zusätzlich müssen geordnete Vermögensverhältnisse vorliegen.

Welche Begriffe werden in der Sachkundeprüfung oft verwechselt?

Einige Begriffspaare klingen ähnlich, bedeuten aber Unterschiedliches. Gerade in Single- und Multiple-Choice-Aufgaben kosten solche Verwechslungen schnell Punkte. Die folgende Übersicht stellt die häufigsten Paare gegenüber.

Häufig verwechselte Fachbegriffe der Kreditvermittlung
Begriff A Begriff B Der entscheidende Unterschied
Sollzins Effektiver Jahreszins Der Effektivzins enthält zusätzlich die einzubeziehenden Kosten und dient dem Vergleich.
Sicherungsübereignung Verpfändung Bei der Sicherungsübereignung geht das Eigentum über, bei der Verpfändung bleibt der Sicherungsgeber Eigentümer.
Prolongation Umschuldung Prolongation beim bisherigen Kreditgeber, Umschuldung mit einem neuen Kredit, oft bei einem anderen Anbieter.
Darlehensvermittler Honorar-Darlehensberater Der Vermittler erhält meist Provision vom Kreditgeber, der Honorar-Berater nur ein Honorar vom Kunden.
Allgemein-Verbraucherdarlehen Immobiliar-Verbraucherdarlehen Ersteres fällt unter § 34k GewO, letzteres unter § 34i GewO.
Vereinfachtes Verfahren Alte-Hasen-Regelung Das vereinfachte Verfahren erleichtert den Antrag für § 34c-Inhaber; die Alte-Hasen-Regelung ersetzt die Sachkundeprüfung bei ununterbrochener Tätigkeit seit 01.01.2021.

Prüfungstipp

Achte bei ähnlichen Begriffen auf die Unterschiede: Sicherungsübereignung vs. Verpfändung, Prolongation vs. Umschuldung, Sollzins vs. effektiver Jahreszins. Genau solche Paare tauchen gern als Antwortoptionen auf. Die passenden Formeln findest du in der §34k-Formelsammlung.

Glossar verlinken: So zitierst du das §34k-Glossar

Du schreibst selbst über Kreditvermittlung, betreust Auszubildende oder bietest Lehrgänge an? Dann darfst du gern auf das Glossar oder auf einzelne Begriffe verlinken. Kurze Zitate sind mit Quellenangabe willkommen; bitte übernimm aber nicht das komplette Glossar.

Vorschlag für einen Zitiertext: „Eine Übersicht der wichtigsten Fachbegriffe bietet das §34k-Glossar von 34kprüfung.de (Stand: Oktober 2026).“

HTML-Snippet für das gesamte Glossar:

<a href="https://34kprüfung.de/34k-glossar/">§34k-Glossar: 80 Begriffe der Darlehensvermittlung</a> – Quelle: 34kprüfung.de

HTML-Snippet für einen einzelnen Begriff (ersetze den Anker nach dem #-Zeichen durch den gewünschten Begriff):

<a href="https://34kprüfung.de/34k-glossar/#effektiver-jahreszins">Effektiver Jahreszins – Definition im §34k-Glossar</a>

Die Anker bestehen aus Kleinbuchstaben ohne Umlaute, Wörter sind mit Bindestrich getrennt – zum Beispiel #alte-hasen-regelung, #sicherungsuebereignung oder #widerrufsrecht.

Hinweis

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Gesetz, DarlVermV und die Auskunft deiner zuständigen Erlaubnisbehörde/IHK.

Häufige Fragen

Wie viele Begriffe enthält das §34k-Glossar?

Das Glossar erklärt 80 Begriffe aus Recht, Beratung und Finanzierung, die für die Sachkundeprüfung nach § 34k GewO und die Praxis als Darlehensvermittler wichtig sind.

Kann ich einzelne Begriffe direkt verlinken?

Ja. Jeder Begriff hat einen eigenen Anker. Hänge einfach #begriff an die URL an, zum Beispiel /34k-glossar/#effektiver-jahreszins.

Sind die Definitionen prüfungsrelevant?

Die Begriffe orientieren sich an den Themen des DIHK-Rahmenplans. Sie ersetzen aber kein vollständiges Lernmaterial und sind keine amtlichen Prüfungsfragen.

Darf ich das Glossar auf meiner Website zitieren?

Ja, kurze Zitate mit Quellenangabe und Link auf die Glossar-Seite sind willkommen. Nutze dafür gern den Textbaustein im Abschnitt „Glossar verlinken“.

Wie aktuell ist das Glossar?

Stand ist Oktober 2026. Rechtliche Angaben beziehen sich auf § 34k GewO, die DarlVermV und die neuen Verbraucherkreditregeln ab 20.11.2026.

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