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Sachkunde für §34k nachweisen: Prüfung, Alte-Hasen-Regelung oder Qualifikation?

Für die § 34k-Erlaubnis brauchst du einen Sachkundenachweis. Wir vergleichen die drei Wege – IHK-Prüfung, Alte-Hasen-Regelung und gleichgestellte Qualifikation – und helfen dir bei der Entscheidung.

Ohne Sachkundenachweis keine Erlaubnis: Das ist die wichtigste Neuerung des § 34k GewO für Darlehensvermittler. Doch wie kannst du die Sachkunde für §34k nachweisen? Es gibt drei Wege – und nicht jeder muss in die IHK-Prüfung. In diesem Vergleich erfährst du, welcher Weg für dich passt, und findest eine einfache Entscheidungshilfe. Stand: Oktober 2026.

Kurz gesagt: Du kannst die Sachkunde für § 34k auf drei Wegen nachweisen: durch die IHK-Sachkundeprüfung, über die Alte-Hasen-Regelung bei ununterbrochener Tätigkeit als Darlehensvermittler seit 01.01.2021 (Antrag bis 31.05.2027) oder mit einer gleichgestellten Qualifikation nach § 4 DarlVermV, etwa als Bankkaufmann. Über die Anerkennung entscheidet die Erlaubnisbehörde.

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Wege: IHK-Prüfung, Alte-Hasen-Regelung, gleichgestellte Qualifikation.
  • Die Alte-Hasen-Regelung ist nur bis 31.05.2027 nutzbar.
  • Viele Bank-, Sparkassen- und Immobilienabschlüsse ersetzen die Prüfung ohne Zusatzbedingung.
  • Einige Abschlüsse brauchen zusätzlich ein oder drei Jahre Berufserfahrung.
  • Die IHK-Prüfung steht allen offen und ist unbegrenzt wiederholbar.

Warum du die Sachkunde für §34k nachweisen musst

Unter dem bisherigen § 34c GewO brauchten Darlehensvermittler keinen gesetzlichen Sachkundenachweis. Mit dem § 34k GewO, der ab dem 20.11.2026 gilt, ändert sich das. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 (CCD2) verlangt, dass Kreditvermittler über das nötige Fachwissen verfügen. Die Einzelheiten regelt die Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV).

Die Sachkunde ist eine von drei Erlaubnisvoraussetzungen – neben persönlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen. Den Gesamtüberblick findest du im Leitfaden zum §34k GewO.

Drei Wege, die Sachkunde für §34k nachzuweisen: IHK-Prüfung, Alte-Hasen-Regelung und gleichgestellte Qualifikation
Drei Wege führen zum Sachkundenachweis für die § 34k-Erlaubnis.

Die drei Wege zum Sachkundenachweis im Vergleich

Sachkunde § 34k nachweisen: IHK-Prüfung, Alte-Hasen-Regelung und gleichgestellte Qualifikation im Vergleich
Merkmal IHK-Prüfung Alte-Hasen-Regelung Gleichgestellte Qualifikation
Für wen? alle, besonders Quereinsteiger seit 01.01.2021 ununterbrochen tätige Darlehensvermittler Inhaber bestimmter Abschlüsse
Prüfung nötig? ja nein nein
Frist keine Antrag bis 31.05.2027 keine
Nachweis Prüfungszeugnis Belege über die Tätigkeit Abschlusszeugnis, ggf. Nachweis der Berufserfahrung
Kostenbeispiel 260,00 € Prüfungsgebühr (IHK Berlin) keine Prüfungsgebühr keine Prüfungsgebühr
Aufwand Lernzeit, DIHK empfiehlt 140 UE (keine Pflicht) Belege sammeln Zeugnisse bereitstellen
Risiko Nichtbestehen (unbegrenzt wiederholbar) Nachweise reichen der Behörde nicht Abschluss wird nicht anerkannt
Entscheidung durch IHK (Prüfungsergebnis) Erlaubnisbehörde Erlaubnisbehörde

Weg 1: Die IHK-Sachkundeprüfung

Die Prüfung ist der Standardweg. Der Abschluss heißt „Geprüfte Fachfrau / Geprüfter Fachmann für Darlehensvermittlung IHK“. Geprüft wird nur schriftlich und digital am PC in Räumen der IHK: 100 Fragen in 150 Minuten ohne Pause. Teil 1 umfasst 40 Fragen zu Vermittlung und Beratung, Teil 2 60 Fragen zu Finanzierung und Kreditprodukten. Bestanden hast du mit mindestens 50 von 100 Punkten, ohne Mindestpunktzahl je Bereich.

Ein Kurs ist keine Pflicht. Der DIHK-Rahmenplan empfiehlt 140 Unterrichtseinheiten, davon 30 UE Kundenberatung, 50 UE Vermittlung und Beratung und 60 UE Finanzierung. Wie du dich effektiv vorbereitest, liest du im Leitfaden zur Prüfungsvorbereitung, alle Infos zu Ablauf und Fragetypen im Prüfungs-Hub.

Prüfungstipp

Teil 2 zu Finanzierung und Kreditprodukten ist mit 60 Fragen der größte Block. Wer Zinsrechnung, Effektivzins und Ratenberechnung sicher beherrscht, hat einen großen Teil der Punkte im Griff.

Weg 2: Die Alte-Hasen-Regelung

Wenn du seit dem 01.01.2021 ununterbrochen als Darlehensvermittler im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO tätig bist – selbstständig oder angestellt –, brauchst du keine Prüfung. Du musst aber den Antrag bis zum 31.05.2027 stellen und deine Tätigkeit nachweisen. Danach ist diese Regel nicht mehr nutzbar.

Als Nachweise können etwa Gewerbeanmeldung, Arbeitgeberbescheinigungen oder Provisionsabrechnungen geeignet sein; was ausreicht, entscheidet die Behörde. Alle Details stehen im Beitrag Alte-Hasen-Regelung bei §34k.

Weg 3: Gleichgestellte Qualifikationen nach § 4 DarlVermV

Bestimmte Berufsabschlüsse ersetzen die Prüfung. Laut IHK Mittlerer Niederrhein gibt es drei Gruppen:

Gleichgestellte Qualifikationen für § 34k (laut IHK Mittlerer Niederrhein)
Voraussetzung Qualifikationen (Auswahl)
ohne Zusatz Erlaubnis oder bestandene Sachkundeprüfung nach § 34i GewO; Bankkaufmann/-frau; Sparkassenkaufmann/-frau; Immobilienkaufmann/-frau; Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen, Fachrichtung Finanzberatung; Geprüfte/r Bankfachwirt/-in; Geprüfte/r Immobilienfachwirt/-in; Geprüfte/r Fachwirt/-in für Finanzberatung; Geprüfte/r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen; Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen
plus mind. 1 Jahr Berufserfahrung in Darlehens- oder Immobiliardarlehensvermittlung/-beratung Geprüfte/r Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen; Finanzfachwirt/-in (FH) mit abgeschlossenem weiterbildendem Zertifikatsstudium; Automobilkaufmann/-frau
plus mind. 3 Jahre Berufserfahrung Hochschul- oder Berufsakademieabschluss in Mathematik, Wirtschaftswissenschaften oder Rechtswissenschaften

Über die Anerkennung entscheidet die Erlaubnisbehörde. Für ausländische Qualifikationen gilt § 13c GewO. Die vollständige Liste mit Erläuterungen findest du unter Gleichgestellte Qualifikationen für §34k.

Entscheidungshilfe: Welcher Weg passt zu dir?

Gehe die folgenden Fragen der Reihe nach durch. Sobald eine Frage mit „Ja“ beantwortet ist, hast du deinen Weg gefunden.

  1. Brauchst du überhaupt eine Erlaubnis? Wenn du als Mitarbeiter unter einem Erlaubnisinhaber arbeitest, reiner Tippgeber bist oder als KMU-Händler nur eigene Waren finanzierst, brauchst du keinen eigenen Sachkundenachweis. Prüfe das mit dem Selbstcheck zur §34k-Erlaubnispflicht.
  2. Hast du eine § 34i-Erlaubnis, eine bestandene § 34i-Prüfung oder einen Abschluss ohne Zusatzbedingung? Zum Beispiel als Bankkaufmann, Sparkassenkauffrau oder Immobilienkaufmann? Dann nutze Weg 3 und reiche dein Zeugnis ein.
  3. Hast du einen Abschluss, der Berufserfahrung voraussetzt – und die nötige Erfahrung? Etwa als Automobilkaufmann mit mindestens einem Jahr in der Darlehensvermittlung oder mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Studium und mindestens drei Jahren Berufserfahrung? Dann ebenfalls Weg 3.
  4. Bist du seit dem 01.01.2021 ununterbrochen als Darlehensvermittler tätig und kannst das belegen? Dann nutze Weg 2 – aber stelle den Antrag unbedingt bis 31.05.2027.
  5. Nichts davon trifft zu? Dann führt dein Weg über die IHK-Sachkundeprüfung (Weg 1). Melde dich frühzeitig bei einer anbietenden IHK an.

Praxistipp

Bist du dir bei Weg 2 oder 3 unsicher, ob die Behörde deine Nachweise anerkennt? Dann kann es sinnvoll sein, parallel mit der Prüfungsvorbereitung zu beginnen. So verlierst du keine Zeit, falls die Anerkennung scheitert.

Sonderfälle: GmbH und Mitarbeiter

Bei juristischen Personen wie einer GmbH kann die Sachkunde durch eine angemessene Zahl geeigneter Beschäftigter nachgewiesen werden, denen die Aufsicht übertragen ist. Natürliche Personen, die selbst vermitteln oder die Leitung führen, müssen die Sachkunde selbst nachweisen.

Mitarbeiter, die unter der Verantwortung eines Erlaubnisinhabers tätig sind, brauchen keinen formalen Sachkundenachweis. Sie müssen aber die nötigen Kenntnisse haben – dafür ist der Erlaubnisinhaber verantwortlich. Unabhängig vom gewählten Weg gilt für Erlaubnisinhaber und mitwirkende Beschäftigte die Weiterbildungspflicht.

Wenn du deinen Weg gefunden hast, geht es weiter mit dem Antrag: §34k-Erlaubnis beantragen – Schritt für Schritt.

Häufige Fragen zum Sachkundenachweis für §34k

Wie kann ich die Sachkunde für § 34k nachweisen?

Es gibt drei Wege: die IHK-Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachfrau/Fachmann für Darlehensvermittlung IHK“, die Alte-Hasen-Regelung bei ununterbrochener Tätigkeit seit 01.01.2021 mit Antrag bis 31.05.2027 oder eine nach § 4 DarlVermV gleichgestellte Qualifikation.

Ist ein Bankkaufmann von der § 34k-Prüfung befreit?

Ja. Bankkaufleute gehören laut IHK-Informationen zu den Qualifikationen, die ohne weitere Voraussetzungen als gleichgestellt gelten. Über die Anerkennung im Einzelfall entscheidet die Erlaubnisbehörde.

Reicht eine Ausbildung zum Automobilkaufmann als Sachkundenachweis?

Nur zusammen mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in der Darlehensvermittlung oder -beratung bzw. Immobiliardarlehensvermittlung oder -beratung. Ohne diese Berufserfahrung brauchst du in der Regel die IHK-Prüfung.

Muss bei einer GmbH der Geschäftsführer die Sachkunde nachweisen?

Nicht zwingend. Bei juristischen Personen kann die Sachkunde durch eine angemessene Zahl geeigneter Beschäftigter nachgewiesen werden, denen die Aufsicht übertragen ist. Natürliche Personen, die selbst vermitteln oder leiten, müssen sie dagegen selbst nachweisen.

Brauchen Mitarbeiter einen eigenen Sachkundenachweis?

Nein. Mitarbeiter unter der Verantwortung eines Erlaubnisinhabers brauchen keinen formalen Sachkundenachweis, müssen aber die nötigen Kenntnisse haben. Dafür ist der Erlaubnisinhaber verantwortlich.

Hinweis

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Gesetz, DarlVermV und die Auskunft deiner zuständigen Erlaubnisbehörde/IHK.

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