§34k FAQ: 30 Antworten zu Erlaubnis, Prüfung und Fristen
Die 30 wichtigsten Fragen zur neuen Erlaubnis nach § 34k GewO – von der Erlaubnispflicht über die IHK-Sachkundeprüfung bis zu den Übergangsfristen.

Inhaltsverzeichnis
Ab dem 20. November 2026 brauchen Darlehensvermittler eine eigene Erlaubnis. Das wirft viele Fragen auf: Wer ist betroffen? Was kostet das? Muss ich eine Prüfung machen? In dieser §34k FAQ beantworten wir die 30 wichtigsten Fragen zu Erlaubnis, Sachkundeprüfung und Fristen – kurz, verständlich und auf Basis offizieller Quellen. Stand: Oktober 2026.
Kurz gesagt: § 34k GewO verlangt ab dem 20.11.2026 eine eigene Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von und Beratung zu Allgemein-Verbraucherdarlehen. Voraussetzungen sind Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und Sachkunde. Bestehende § 34c-Erlaubnisse erlöschen spätestens mit Ablauf des 19.11.2027; für erfahrene Vermittler gibt es Erleichterungen bis 31.05.2027.
Das Wichtigste in Kürze
- Start: 20.11.2026 – ab dann gilt § 34k GewO und Anträge sind möglich.
- Sachkunde per IHK-Prüfung, gleichgestellter Qualifikation oder Alte-Hasen-Regelung.
- Prüfung: 100 Fragen, 150 Minuten, bestanden ab 50 Punkten, unbegrenzt wiederholbar.
- Wichtige Frist: 31.05.2027 für vereinfachtes Verfahren und Alte-Hasen-Regelung.
- Ende der alten Erlaubnisse: spätestens mit Ablauf des 19.11.2027.
§34k FAQ: Grundlagen und Erlaubnispflicht
1. Was regelt § 34k GewO?
§ 34k GewO führt eine eigene Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Vermittlung von und Beratung zu Allgemein-Verbraucherdarlehen und vergleichbaren entgeltlichen Finanzierungshilfen ein. Die Vorschrift gehört zum Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2023, mit dem Deutschland die Richtlinie (EU) 2023/2225 umsetzt. Der Bundestag hat das Gesetz am 17.04.2026 beschlossen. Details regelt die Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV). Den kompletten Überblick gibt unser Leitfaden zu § 34k GewO.
2. Ab wann gilt § 34k GewO?
Ab dem 20.11.2026. Bis einschließlich 19.11.2026 gilt für Darlehensvermittler noch § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO – bisher ohne gesetzlichen Sachkundenachweis. Danach folgt eine Übergangszeit: Ab dem 20.11.2027 ist die Vermittlung nur noch mit § 34k-Erlaubnis und Registrierung zulässig. In der Zwischenzeit dürfen Inhaber einer bestehenden § 34c-Erlaubnis weiterarbeiten, sollten den Wechsel aber rechtzeitig angehen – insbesondere wegen der Frist am 31.05.2027.
3. Wer braucht eine Erlaubnis nach § 34k GewO?
Jeder, der gewerbsmäßig Allgemein-Verbraucherdarlehen oder vergleichbare entgeltliche Finanzierungshilfen vermittelt oder dazu berät und dafür eine Vergütung erhält. Als Vergütung zählt Geld, aber auch jede andere vereinbarte wirtschaftliche Gegenleistung. Typische Betroffene sind freie Kreditvermittler, Finanzvertriebe und größere Handelsunternehmen. Ob du betroffen bist, prüfst du mit unserem Erlaubnis-Check.
4. Brauchen Tippgeber eine Erlaubnis?
Reine Tippgeber nicht. Wer lediglich den Kontakt zwischen Kunde und Kreditgeber oder Vermittler herstellt und nicht aktiv vermittelt, fällt nicht unter die Erlaubnispflicht. Sobald du aber berätst, Unterlagen aufbereitest oder auf den Vertragsabschluss hinwirkst, bewegst du dich in Richtung Vermittlung. Im Zweifel solltest du bei deiner Erlaubnisbehörde nachfragen. Achte auch darauf, wie deine Vergütung ausgestaltet ist: Entscheidend für die Erlaubnispflicht ist nicht die Bezeichnung „Tippgeberprovision“, sondern was du tatsächlich tust.
5. Brauchen Autohäuser und Möbelhändler eine § 34k-Erlaubnis?
Das hängt von der Unternehmensgröße ab. Warenverkäufer und Dienstleister, die Finanzierungen nur für eigene Waren oder Leistungen vermitteln, sind ausgenommen, wenn sie KMU sind: höchstens 250 Beschäftigte und entweder höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Jahresbilanz. Verbundene und Partnerunternehmen können mitzählen. Größere Händler, etwa große Autohausgruppen oder Möbelketten, können daher erlaubnispflichtig werden.
6. Was gilt für Immobilienkredite und Darlehen zwischen Unternehmern?
Immobiliar-Verbraucherdarlehen bleiben bei § 34i GewO. Die Vermittlung von Darlehen zwischen Unternehmern ist ab dem 20.11.2026 grundsätzlich nicht mehr erlaubnispflichtig, weil sie aus § 34c herausfällt. Wie sich die drei Erlaubnisse unterscheiden, zeigt der Vergleich §34c, §34i und §34k.
Erlaubnis, Antrag und Pflichten für Darlehensvermittler
7. Welche Voraussetzungen gelten für die § 34k-Erlaubnis?
Du musst persönlich zuverlässig sein, in geordneten Vermögensverhältnissen leben und die Sachkunde nachweisen. Als Nachweise verlangen Behörden bei Erlaubnissen nach der Gewerbeordnung in der Regel ein Führungszeugnis, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sowie Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis bzw. vom Insolvenzgericht. Die konkrete Liste nennt deine zuständige Behörde. Nach der Erlaubnis folgt die Registrierung.
8. Wo beantrage ich die Erlaubnis?
Bei der zuständigen Erlaubnisbehörde – je nach Bundesland ist das die IHK oder das Gewerbeamt. In Baden-Württemberg sind beispielsweise die IHKs zuständig, in Berlin die bezirklichen Gewerbeämter. In Nordrhein-Westfalen ist voraussichtlich die IHK zuständig; eine Landesregelung stand zuletzt noch aus. Die Schritte erklärt unser Ratgeber §34k-Erlaubnis beantragen.
9. Ab wann kann ich den Antrag stellen?
Erst ab dem 20.11.2026. Vorher kannst du aber schon Unterlagen sammeln und – falls nötig – die Sachkundeprüfung vorbereiten. Die ersten Prüfungen finden im November 2026 statt. Sinnvoll ist es, Führungszeugnis und Registerauskünfte erst kurz vor dem Antrag zu beantragen, da Behörden in der Regel aktuelle Dokumente verlangen. Frage bei deiner Erlaubnisbehörde nach, wie alt die Nachweise höchstens sein dürfen.
10. Was kostet die § 34k-Erlaubnis?
Die Gebühren unterscheiden sich je nach Behörde. Zwei Beispiele: Die IHK Mittlerer Niederrhein nennt 201 € für die Erlaubnis, 166 € im vereinfachten Verfahren sowie 64 € für die Registrierung eines Gewerbetreibenden und 22 € für einen Angestellten. Die IHK Nordschwarzwald nennt 90 € für den Umtausch inklusive Registrierung und 385 € für den regulären Antrag inklusive Registrierung. Hinzu kommen in der Regel Kosten für Führungszeugnis und Registerauskünfte.
11. Brauche ich eine Berufshaftpflichtversicherung?
Die bislang veröffentlichten IHK-Informationen nennen keine Berufshaftpflicht-Pflicht für § 34k – anders als bei § 34i GewO. Im Zweifel solltest du bei der zuständigen Erlaubnisbehörde nachfragen. Unabhängig von einer Pflicht kann eine freiwillige Absicherung gegen Beratungsfehler sinnvoll sein – ob sie zu deinem Geschäftsmodell passt, klärst du am besten mit einem unabhängigen Versicherungsfachmann.
12. Kann eine GmbH die Erlaubnis bekommen?
Ja. Bei juristischen Personen wie einer GmbH kann die Sachkunde durch eine angemessene Zahl geeigneter Beschäftigter nachgewiesen werden, denen die Aufsicht über die Vermittlung übertragen ist. Natürliche Personen, die selbst vermitteln oder die Leitung führen, müssen die Sachkunde dagegen selbst nachweisen.
13. Brauchen meine Mitarbeiter einen Sachkundenachweis?
Nicht formal. Mitarbeiter, die unter der Verantwortung eines Erlaubnisinhabers mitwirken, brauchen keinen eigenen Sachkundenachweis. Sie müssen aber die nötigen Kenntnisse haben – dafür ist der Erlaubnisinhaber verantwortlich. Außerdem unterliegen sie der Weiterbildungspflicht. Für dich als Erlaubnisinhaber heißt das: Sorge für eine solide Einarbeitung, dokumentiere Schulungen und prüfe regelmäßig, ob dein Team die aktuellen Regeln – etwa zu Informationspflichten und Kreditwürdigkeitsprüfung – kennt.
14. Wer wird im Vermittlerregister eingetragen?
Eingetragen werden der Erlaubnisinhaber und die leitenden Beschäftigten, die für die Vermittlung verantwortlich sind. Nicht alle mitwirkenden Mitarbeiter werden registriert. Das Register nach § 11a GewO ist öffentlich unter vermittlerregister.info einsehbar.
15. Gibt es eine Weiterbildungspflicht?
Ja. Erlaubnisinhaber und mitwirkende Beschäftigte müssen sich weiterbilden. Eine feste Stundenzahl gibt das Gesetz nicht vor. Die Behörde bzw. IHK kann aber Nachweise über die Weiterbildung der letzten drei Jahre verlangen. Bewahre Teilnahmebescheinigungen deshalb sorgfältig auf. Geeignet sind zum Beispiel Seminare, Webinare oder Schulungen zu neuen Rechtsvorgaben, Kreditprodukten und Beratungsthemen. Notiere zu jeder Maßnahme Datum, Dauer, Thema und Anbieter – so kannst du auf Anfrage schnell einen lückenlosen Nachweis vorlegen.
16. Kann ich gleichzeitig Darlehensvermittler und Honorar-Darlehensberater sein?
Nein. Beide Tätigkeiten schließen sich gegenseitig aus; du wählst beim Antrag. Honorar-Darlehensberater brauchen einen ausreichenden Marktüberblick, müssen unabhängig sein und dürfen nur vom Kunden vergütet werden – Zahlungen von Kreditgebern sind tabu. Mehr dazu: Darlehensvermittler vs. Honorar-Darlehensberater.
Sachkundenachweis und IHK-Prüfung
17. Wer muss die Sachkundeprüfung ablegen?
Alle, die ihre Sachkunde nicht anders nachweisen können. Keine Prüfung brauchst du, wenn du eine gleichgestellte Qualifikation nach § 4 DarlVermV besitzt oder die Alte-Hasen-Regelung nutzen kannst. Alle Optionen vergleicht unser Beitrag Wege zum Sachkundenachweis.
18. Welche Abschlüsse ersetzen die Prüfung?
Ohne Zusatzbedingung unter anderem Bankkaufleute, Sparkassenkaufleute, Immobilienkaufleute, verschiedene Fachwirte sowie Inhaber einer § 34i-Erlaubnis oder -Sachkundeprüfung. Andere Abschlüsse gelten nur mit Berufserfahrung, etwa Automobilkaufleute mit einem Jahr oder Studienabschlüsse in Wirtschaft, Recht oder Mathematik mit drei Jahren. Die vollständige Liste: gleichgestellte Qualifikationen.
19. Wie ist die §34k-Prüfung aufgebaut?
Die Prüfung ist rein schriftlich und findet digital am PC in den Räumen der IHK statt – ohne mündlichen oder praktischen Teil. Sie umfasst 100 Fragen in 150 Minuten ohne Pause. Teil 1 „Kenntnisse für Vermittlung und Beratung zu Allgemein-Verbraucherdarlehen“ hat 40 Fragen, Teil 2 „Finanzierung und Kreditprodukte“ 60 Fragen. Kundenberatung ist in beide Teile integriert. Mehr im Prüfungs-Hub.
20. Wann ist die §34k-Prüfung bestanden?
Mit mindestens 50 von 100 Punkten. Eine Mindestpunktzahl je Teil gibt es nicht. Das Ergebnis lautet bestanden oder nicht bestanden, Noten werden nicht vergeben. Bei der IHK Berlin ist das Ergebnis direkt nach der Prüfung sichtbar. Weil es keine Mindestpunktzahl je Teil gibt, kannst du Schwächen in einem Bereich durch Stärken im anderen ausgleichen. Teil 2 ist mit 60 Fragen allerdings punktstärker – Finanzierung und Rechnen solltest du daher besonders gründlich üben.
21. Welche Fragetypen und Hilfsmittel gibt es?
Es kommen elektronisch auswertbare Fragetypen vor: Single Choice, Multiple Choice, Rechenaufgaben, Reihenfolge, Zuordnung und Lückentext. Als Hilfsmittel ist ein eigener nicht programmierbarer, batteriebetriebener und nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner erlaubt. Zusätzlich gibt es einen Rechner in der Prüfungssoftware. Prüfungssprache ist Deutsch.
22. Wo und wann finden die Prüfungen statt?
Es gibt keine bundeseinheitlichen Termine. Jede IHK, die die Prüfung anbietet, legt ihre Termine selbst fest, und du kannst jede anbietende IHK wählen. Nicht jede Kammer bietet die Prüfung an: Wer etwa im Bezirk der IHK Nordschwarzwald sitzt, kann auf die IHK Karlsruhe oder Region Stuttgart ausweichen. Die IHK Berlin nennt für 2026 die Termine 16.11., 24.11., 14.12. und 18.12. Eine Übersicht bieten unsere IHK-Standorte.
23. Was kostet die Sachkundeprüfung?
Das legt jede IHK selbst fest. Beispiel IHK Berlin: 260,00 € Prüfungsgebühr, laut Seite auch für Wiederholungsprüfungen; eine neue Gebühr ist dort angekündigt. Eine Ersatzurkunde kostet 50 €. Weitere Beispiele findest du in der Übersicht §34k-Prüfung: Gebühren und Termine.
24. Muss ich einen Kurs besuchen – und wie lange sollte ich lernen?
Ein Kurs ist keine Pflicht. Der DIHK-Rahmenplan empfiehlt 140 Unterrichtseinheiten: 30 für Kundenberatung, 50 für Vermittlung und Beratung, 60 für Finanzierung. Bei 45 Minuten pro Einheit sind das rund 105 Stunden. Wie du die Zeit sinnvoll einteilst, zeigen unsere Lernstrategie und der 8-Wochen-Lernplan. Neben dem Job sind acht Wochen mit rund 13 Stunden pro Woche ein realistischer Rahmen. Wer bereits Erfahrung mit Ratenkrediten oder Fahrzeugfinanzierungen hat, kommt oft mit weniger aus.
25. Wie oft darf ich die Prüfung wiederholen?
Unbegrenzt. Nach einem Fehlversuch meldest du dich einfach erneut an. Damit es beim nächsten Mal klappt, lohnt ein Blick auf die 15 typischen Prüfungsfehler.
Fristen und Übergangsregeln bis 2027
26. Was passiert mit meiner bestehenden § 34c-Erlaubnis?
Bestehende § 34c-Erlaubnisse für die Darlehensvermittlung erlöschen spätestens mit Ablauf des 19.11.2027. Wer danach weiter Verbraucherdarlehen vermitteln will, braucht eine § 34k-Erlaubnis und die Registrierung. Die Übergangsvorschrift steht in § 162 GewO. Alle Termine findest du in der Übersicht §34k-Fristen.
27. Was ist das vereinfachte Verfahren?
Vom 20.11.2026 bis 31.05.2027 können Inhaber einer § 34c-Erlaubnis die § 34k-Erlaubnis in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Als Nachweis dienen die bestehende Erlaubnis und die Sachkunde. Die Gebühr ist teils niedriger – bei der IHK Mittlerer Niederrhein etwa 166 € statt 201 €.
28. Was ist die Alte-Hasen-Regelung?
Wer seit dem 01.01.2021 ununterbrochen als Darlehensvermittler im Sinne von § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO tätig ist – selbstständig oder angestellt –, braucht keine Sachkundeprüfung. Voraussetzung: Der Antrag wird bis zum 31.05.2027 gestellt und die Tätigkeit nachgewiesen. Details erklärt unser Beitrag zur Alte-Hasen-Regelung.
29. Was passiert, wenn ich die Frist 31.05.2027 verpasse?
Dann kannst du weder die Alte-Hasen-Regelung noch das vereinfachte Verfahren nutzen. Es bleibt nur das reguläre Verfahren: Sachkunde per Prüfung oder gleichgestellter Qualifikation, dazu Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse. Plane deshalb frühzeitig.
30. Was ändert sich ab 20.11.2026 im Verbraucherkreditrecht?
Der Anwendungsbereich wird erweitert: Auch zinsfreie und kurzfristige Kredite, Kredite unter 200 € und vergleichbare Zahlungsaufschübe wie „Buy now, pay later“ fallen darunter. Beim Dispo gibt es künftig ein Widerrufsrecht, statt Schriftform genügt Textform, und vorangekreuzte Optionen sind verboten. Ein Kredit darf nur vergeben werden, wenn die Rückzahlung wahrscheinlich ist. Mehr dazu im Beitrag BNPL und neue Verbraucherkreditrichtlinie.
Die wichtigsten Stichtage auf einen Blick
| Datum | Was passiert? |
|---|---|
| bis 19.11.2026 | Alte Rechtslage: Darlehensvermittlung nach § 34c GewO |
| 20.11.2026 | § 34k GewO tritt in Kraft, Anträge möglich, erste Prüfungen im November |
| 31.05.2027 | Ende vereinfachtes Verfahren und Antragsfrist Alte-Hasen-Regelung |
| 19.11.2027 | § 34c-Erlaubnisse für Darlehensvermittlung erlöschen spätestens mit Ablauf des Tages |
| ab 20.11.2027 | Vermittlung nur noch mit § 34k-Erlaubnis und Registrierung |
Was solltest du jetzt tun? Drei typische Ausgangslagen
Welche Schritte für dich anstehen, hängt davon ab, wo du heute stehst. Die folgende Übersicht hilft dir bei der Einordnung:
| Ausgangslage | Sachkunde-Weg | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Du vermittelst seit dem 01.01.2021 ununterbrochen Darlehen | Alte-Hasen-Regelung | Tätigkeitsnachweise sammeln, Antrag ab 20.11.2026 und spätestens bis 31.05.2027 stellen |
| Du hast eine § 34c-Erlaubnis, aber kürzere Tätigkeit | Prüfung oder gleichgestellte Qualifikation | Abschluss prüfen oder Prüfung ablegen, vereinfachtes Verfahren bis 31.05.2027 nutzen |
| Du steigst neu ein | Prüfung oder gleichgestellte Qualifikation | Prüfungstermin wählen, Lernplan starten, danach regulären Antrag stellen |
Egal, in welcher Gruppe du bist: Warte nicht bis kurz vor Fristende. Behörden müssen in der Übergangszeit viele Anträge bearbeiten, und fehlende Unterlagen kosten Zeit. Wer früh startet, hat Puffer für Rückfragen und – falls nötig – für eine Prüfungswiederholung.
Du willst alles Schritt für Schritt abhaken? Dann nutze unsere §34k-Checkliste zum Ausdrucken. Fachbegriffe schlägst du im §34k-Glossar nach.
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Hinweis
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Gesetz, DarlVermV und die Auskunft deiner zuständigen Erlaubnisbehörde/IHK.