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§34k-Erlaubnis beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

So beantragst du die neue Erlaubnis für Darlehensvermittler nach § 34k GewO: alle Schritte, typische Unterlagen, Gebührenbeispiele und der Unterschied zwischen regulärem und vereinfachtem Verfahren.

Ab dem 20.11.2026 brauchst du für die Vermittlung von Verbraucherkrediten eine eigene Erlaubnis nach § 34k GewO. Wenn du die §34k-Erlaubnis beantragen willst, hilft dir eine gute Vorbereitung: Mit den richtigen Unterlagen und einem geklärten Sachkundenachweis läuft der Antrag deutlich reibungsloser. In dieser Anleitung gehen wir alle Schritte durch – für das reguläre und das vereinfachte Verfahren. Stand: Oktober 2026.

Kurz gesagt: Du beantragst die § 34k-Erlaubnis ab dem 20.11.2026 bei der zuständigen Erlaubnisbehörde, je nach Bundesland IHK oder Gewerbeamt. Du brauchst einen Sachkundenachweis sowie Nachweise zu Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen. Wer schon eine § 34c-Erlaubnis hat, kann bis 31.05.2027 das vereinfachte Verfahren nutzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Antrag frühestens ab 20.11.2026 bei der zuständigen Erlaubnisbehörde (IHK oder Gewerbeamt).
  • Voraussetzungen: Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Sachkunde – danach Registrierung.
  • Vereinfachtes Verfahren für § 34c-Inhaber vom 20.11.2026 bis 31.05.2027.
  • Gebühren variieren je nach Behörde, Beispiele liegen zwischen 90 € und 385 €.
  • Zur Bearbeitungsdauer gibt es noch keine verlässlichen Angaben – früh beantragen lohnt sich.

Bevor du die §34k-Erlaubnis beantragst: Brauchst du sie überhaupt?

Bevor du Zeit und Geld investierst, prüfe kurz, ob du überhaupt erlaubnispflichtig bist. Erlaubnispflichtig ist, wer gewerbsmäßig und gegen Vergütung Allgemein-Verbraucherdarlehen oder vergleichbare entgeltliche Finanzierungshilfen vermittelt oder dazu berät. Allgemein-Verbraucherdarlehen sind Verbraucherkredite ohne Immobilienbezug, etwa Ratenkredite oder Autofinanzierungen.

Keine eigene Erlaubnis brauchen unter anderem:

  • reine Tippgeber, die nur einen Kontakt herstellen,
  • Mitarbeiter, die unter der Verantwortung eines Unternehmens mit § 34k-Erlaubnis arbeiten,
  • Kreditinstitute, Wertpapierinstitute und Kapitalverwaltungsgesellschaften,
  • Händler und Dienstleister, die nur Finanzierungen für eigene Waren oder Leistungen vermitteln und KMU sind (höchstens 250 Beschäftigte und max. 50 Mio. € Umsatz oder max. 43 Mio. € Bilanzsumme).

Unsicher? Nutze unseren Selbstcheck „Brauche ich eine §34k-Erlaubnis?“. Den Gesamtüberblick über die neue Rechtslage gibt dir unser Leitfaden zum §34k GewO.

Reguläres oder vereinfachtes Verfahren – welches gilt für dich?

Es gibt zwei Wege zur Erlaubnis. Welcher für dich gilt, hängt davon ab, ob du schon eine Erlaubnis nach § 34c GewO für die Darlehensvermittlung hast.

Reguläres vs. vereinfachtes Verfahren bei der § 34k-Erlaubnis
Merkmal Reguläres Verfahren Vereinfachtes Verfahren
Für wen? Alle Antragsteller, insbesondere Neueinsteiger Inhaber einer § 34c-Erlaubnis für Darlehensvermittlung
Zeitraum ab 20.11.2026, unbefristet 20.11.2026 bis 31.05.2027
Nachweise Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Sachkunde bestehende § 34c-Erlaubnis und Sachkunde
Sachkunde Prüfung oder gleichgestellte Qualifikation; Alte-Hasen-Regelung (auch für bisher Angestellte) nur bei Antrag bis 31.05.2027 Prüfung, gleichgestellte Qualifikation oder Alte-Hasen-Regelung
Gebührenbeispiel IHK Mittlerer Niederrhein 201 € zzgl. Registrierung 166 € zzgl. Registrierung
Gebührenbeispiel IHK Nordschwarzwald 385 € inkl. Registrierung 90 € (Umtausch inkl. Registrierung)

Die Alte-Hasen-Regelung ist an die Antragsfrist 31.05.2027 gebunden: Wer seit dem 01.01.2021 ununterbrochen als Darlehensvermittler nach § 34c tätig ist, selbstständig oder angestellt, kann damit ohne Prüfung die Sachkunde nachweisen. Mehr dazu im Beitrag Alte-Hasen-Regelung bei §34k.

Achtung

Das vereinfachte Verfahren und die Alte-Hasen-Regelung enden am 31.05.2027. Danach bleibt nur noch das reguläre Verfahren. Deine alte § 34c-Erlaubnis für die Darlehensvermittlung erlischt spätestens mit Ablauf des 19.11.2027.

§34k-Erlaubnis beantragen in 7 Schritten

So gehst du am besten vor – von der Vorbereitung bis zum Eintrag im Vermittlerregister:

Schritte, um die §34k-Erlaubnis zu beantragen: Sachkunde, Antrag, Prüfung von Zuverlässigkeit und Vermögen, Erlaubnis, Register
Vom Sachkundenachweis bis zum Eintrag im Vermittlerregister: der Weg zur § 34k-Erlaubnis.
  1. Sachkundeweg festlegen Kläre zuerst, wie du deine Sachkunde nachweist: per IHK-Prüfung, über die Alte-Hasen-Regelung oder über eine gleichgestellte Qualifikation nach § 4 DarlVermV. Unsere Entscheidungshilfe Sachkunde für §34k nachweisen hilft dir bei der Wahl.
  2. Prüfung ablegen (falls nötig) Wenn du die Prüfung brauchst, melde dich frühzeitig bei einer anbietenden IHK an. Du kannst jede IHK wählen, die die Prüfung anbietet. Beachte die Anmeldeschlüsse – bei der IHK Berlin liegen sie zum Beispiel etwa zwei Wochen vor dem Prüfungstag. Alles zu Ablauf und Inhalten findest du im Prüfungs-Hub.
  3. Zuständige Erlaubnisbehörde ermitteln Je nach Bundesland ist die IHK oder das Gewerbeamt zuständig. In Baden-Württemberg sind es etwa die IHKs, in Berlin die Gewerbeämter der Bezirke, in Nordrhein-Westfalen voraussichtlich die IHKs. Ein Blick auf die Website deiner örtlichen IHK oder deines Gewerbeamts schafft Klarheit.
  4. Unterlagen beschaffen Fordere die nötigen Auskünfte rechtzeitig an, denn manche Dokumente brauchen einige Tage. Achte darauf, dass sie beim Einreichen aktuell sind. Die typische Liste findest du im nächsten Abschnitt.
  5. Rolle festlegen Entscheide, ob du als Darlehensvermittler oder als Honorar-Darlehensberater tätig sein willst. Beides gleichzeitig geht nicht. Den Unterschied erklärt der Beitrag Darlehensvermittler vs. Honorar-Darlehensberater.
  6. Antrag stellen und Gebühr zahlen Reiche den Antrag ab dem 20.11.2026 bei der Behörde ein – je nach Stelle online oder in Papierform. Fülle alle Felder vollständig aus und lege die Nachweise bei. Unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitung.
  7. Erlaubnis und Registrierung Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Erlaubnis erteilt und du wirst im Vermittlerregister nach § 11a GewO eingetragen. Eingetragen werden der Erlaubnisinhaber und die leitenden Beschäftigten, die für die Vermittlung verantwortlich sind.

Welche Unterlagen brauchst du für den Antrag?

Die verbindliche Liste legt deine zuständige Erlaubnisbehörde fest. Bei gewerberechtlichen Erlaubnissen werden in der Regel die folgenden Unterlagen verlangt:

  • ausgefülltes Antragsformular der zuständigen Behörde
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Führungszeugnis (in der Regel zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Auskunft des Insolvenzgerichts
  • Sachkundenachweis: IHK-Prüfungszeugnis, Nachweis gleichgestellter Qualifikation oder Tätigkeitsnachweise für die Alte-Hasen-Regelung
  • bei juristischen Personen in der Regel zusätzlich ein Handelsregisterauszug sowie Unterlagen zu den Geschäftsführern und zu den Beschäftigten, über die die Sachkunde nachgewiesen wird
  • im vereinfachten Verfahren: Kopie der bestehenden § 34c-Erlaubnis

Praxistipp

Frage vor dem Antrag bei deiner Behörde nach, wie alt die Auskünfte höchstens sein dürfen und ob sie Unterlagen digital annimmt. So vermeidest du, dass Dokumente beim Einreichen schon zu alt sind.

Besonderheit: GmbH oder andere juristische Person

Beantragt eine GmbH die Erlaubnis, muss nicht zwingend der Geschäftsführer die Prüfung ablegen. Die Sachkunde kann durch eine angemessene Zahl geeigneter Beschäftigter nachgewiesen werden, denen die Aufsicht über die Vermittlung übertragen ist. Anders bei natürlichen Personen: Wer als Einzelunternehmer selbst vermittelt oder das Geschäft leitet, muss die Sachkunde selbst nachweisen.

Was kostet es, die § 34k-Erlaubnis zu beantragen?

Die Gebühren legt jede Behörde selbst fest. Es gibt deshalb keinen bundeseinheitlichen Preis. Zur Orientierung einige veröffentlichte Beispiele:

Gebührenbeispiele rund um die § 34k-Erlaubnis (variieren je IHK/Behörde)
Position Beispiel Quelle
Erlaubnis § 34k (regulär) 201 € IHK Mittlerer Niederrhein
Erlaubnis im vereinfachten Verfahren 166 € IHK Mittlerer Niederrhein
Registrierung Gewerbetreibender 64 € IHK Mittlerer Niederrhein
Registrierung Angestellter 22 € IHK Mittlerer Niederrhein
Regulärer Antrag inkl. Registrierung 385 € IHK Nordschwarzwald
Umtausch inkl. Registrierung 90 € IHK Nordschwarzwald
Sachkundeprüfung 260,00 € (neue Gebühr angekündigt) IHK Berlin

Hinzu kommen in der Regel kleinere Gebühren für Führungszeugnis und Registerauskünfte sowie gegebenenfalls Kosten für die Prüfungsvorbereitung. Ein Vorbereitungskurs ist keine Pflicht.

Rechenbeispiel

Ein Neueinsteiger im Kammerbezirk der IHK Mittlerer Niederrhein, der die Prüfung bei der IHK Berlin ablegt, käme nach den genannten Beispielen auf: 260 € Prüfung + 201 € Erlaubnis + 64 € Registrierung = 525 € – ohne Auskünfte, Anfahrt und Lernmaterial. Das ist nur eine Beispielrechnung, deine Kosten können abweichen.

Aktuelle Prüfungsgebühren und Termine verschiedener IHKs findest du unter §34k-Prüfung: Gebühren und Termine.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Ehrlich gesagt: Das weiß derzeit niemand genau. Für die neue § 34k-Erlaubnis gibt es noch keine verlässlichen Erfahrungswerte zur Bearbeitungsdauer. Sie hängt unter anderem davon ab, wie vollständig deine Unterlagen sind, wie stark deine Behörde ausgelastet ist und wie viele Anträge zum Start der neuen Regelung eingehen.

Plane deshalb Puffer ein. Wenn du die alte § 34c-Erlaubnis hast, warte nicht bis kurz vor dem 31.05.2027 oder gar bis zum 19.11.2027. Je früher dein vollständiger Antrag vorliegt, desto entspannter bist du.

Typische Fehler beim Antrag vermeiden

  • Antrag vor dem 20.11.2026 stellen wollen – das ist nicht möglich.
  • Die Frist 31.05.2027 für vereinfachtes Verfahren und Alte-Hasen-Regelung verpassen.
  • Veraltete Auskünfte einreichen.
  • Den Prüfungstermin zu spät buchen und Anmeldeschlüsse übersehen.
  • Die Rolle (Vermittler oder Honorar-Berater) nicht bewusst wählen.
  • Bei Unternehmensgruppen die KMU-Schwellenwerte nur für eine Gesellschaft prüfen.

Alle Fristen auf einen Blick zeigt dir der Beitrag §34k-Fristen 2026/2027. Zum Abhaken eignet sich unsere §34k-Checkliste.

Nach der Erlaubnis: Weiterbildung nicht vergessen

Mit der Erlaubnis beginnt die Weiterbildungspflicht. Sie gilt für dich als Erlaubnisinhaber und für deine mitwirkenden Beschäftigten. Eine feste Stundenzahl ist gesetzlich nicht vorgegeben, die Behörde oder IHK kann aber Nachweise der letzten drei Jahre verlangen. Sammle deshalb Teilnahmebescheinigungen von Anfang an.

Auch für deine Mitarbeiter gilt: Sie brauchen zwar keine eigene Erlaubnis und keinen formalen Sachkundenachweis, müssen aber die nötigen Kenntnisse für ihre Tätigkeit haben. Dafür bist du als Erlaubnisinhaber verantwortlich. Interne Schulungen, Lernmaterial und Übungsfragen helfen, das Wissen im Team aktuell zu halten. Prüfe außerdem regelmäßig, ob deine Registrierung im Vermittlerregister noch stimmt – zum Beispiel, wenn neue leitende Beschäftigte hinzukommen oder jemand das Unternehmen verlässt.

Häufige Fragen zum §34k-Antrag

Ab wann kann ich die § 34k-Erlaubnis beantragen?

Der Antrag ist erst ab dem 20.11.2026 möglich, weil der § 34k GewO erst an diesem Tag in Kraft tritt. Die Sachkundeprüfung und das Beschaffen von Unterlagen kannst du aber schon vorher angehen.

Wo beantrage ich die § 34k-Erlaubnis?

Bei der zuständigen Erlaubnisbehörde. Je nach Bundesland ist das die IHK oder das Gewerbeamt – in Baden-Württemberg etwa die IHKs, in Berlin die bezirklichen Gewerbeämter.

Was kostet der Antrag auf die § 34k-Erlaubnis?

Das hängt von der Behörde ab. Beispiele: Die IHK Mittlerer Niederrhein nennt 201 € für die Erlaubnis und 166 € im vereinfachten Verfahren, zuzüglich Registrierung. Die IHK Nordschwarzwald nennt 385 € für den regulären Antrag inklusive Registrierung.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Dazu gibt es bislang keine verlässlichen Angaben. Die Dauer hängt von der Behörde, der Vollständigkeit deiner Unterlagen und dem Antragsaufkommen ab. Stelle den Antrag deshalb möglichst früh und vollständig.

Wer kann das vereinfachte Verfahren nutzen?

Inhaber einer bestehenden § 34c-Erlaubnis für die Darlehensvermittlung. Sie können vom 20.11.2026 bis 31.05.2027 die Erlaubnis im vereinfachten Verfahren beantragen und weisen dabei die bestehende Erlaubnis und ihre Sachkunde nach.

Hinweis

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Gesetz, DarlVermV und die Auskunft deiner zuständigen Erlaubnisbehörde/IHK.

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